Region

Aufstallungsanordnung von Geflügel gilt weiterhin

Der Landkreis Cloppenburg informiert, dass im gesamten Landkreis weiterhin eine Einstallpflicht für Geflügel gilt.

Im Landkreis Cloppenburg gilt weiterhin die Aufstallungsanordnung (Einstallpflicht) von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelgrippe). In der Mitteilung der Kreisverwaltung heißt es: In einem Abstimmungsgespräch mehrerer Landkreise mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde basierend auf eine Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) festgelegt, dass aufgrund des dynamischen H5N1-Geschehens im Landkreis Emsland bei Putenhaltungen mit mittlerweile drei Ausbrüchen und von positiven Wildvogelfunden in der Region die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel vorerst noch bestehen bleibt. Die Anzahl der Wildvogelfunde ist zwar rückläufig, aber dennoch wird ein hinreichendes Risiko in Anbetracht weiterhin positiver Fälle zusammen mit dem Seuchengeschehen im Landkreis Emsland gesehen.

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Eine erneute Risikobewertung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll am 17. Mai erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird an der Vorgehensweise in den geflügeldichten Landkreisen Emsland, Grafschaft Bentheim, Vechta, Oldenburg und Cloppenburg einheitlich festgehalten. Auch die Landkreise Leer und Ammerland sowie der Großteil der küstennahen Kommunen haben sich dafür ausgesprochen.

Somit ist weiterhin sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

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