Allgemein

Geflügelpest-Ausbruch in zwei Ställen

Innerhalb von wenigen Tagen gibt es zwei von der Geflügelpest betroffene Putenbetriebe in der Gemeinde Garrel.

Wie der Landkreis Cloppenburg mitteilt, wurde in der Gemeinde Garrel ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in einem Putenbetrieb nachgewiesen, nach dem bereits am Mittwoch ein erster Putenbetrieb betroffen war. Der Bestand befindet sich im bestehenden Sperrbezirk. Bei dem am Freitag bekannt gewordenen Bestand handelt es sich um 8.600 Putenhähnen im Alter von 14 Wochen, diese wurden am Freitag tierschutzgerecht getötet und geräumt. Bereits am Mittwoch wurden 30.000 Puten aus einem Stall in Falkenberg tierschutzgerecht getötet und der Stall geräumt.

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Somit sind im Landkreis Cloppenburg bisher 25 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 385.100 Tieren (296.200 Puten, 71.900 Hähnchen und 17.000 Enten) betroffen.

Sperrbezirk von drei Kilometer

Um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk wird das Gebiet um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um den Sperrbezirk wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

H5N8 Virus hochansteckend

Da Veterinäramt erläutert: “Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Festlegung der Restriktionsgebiete ist geeignet und erforderlich, um das HPAI H5-Virus schnell und wirksam einzudämmen. Vor dem Hintergrund weitreichender negativer Auswirkungen bei einer Verbreitung des Virus müssen einzelne Interessen hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückstehen.”

Allgemeinverfügung erlassen

Der Landkreis Cloppenburg hat des Weiteren eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza weiterhin gültig ist.

Stallpflicht gilt weiterhin

Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

Weitere Informationen auch auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de

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