Region

Weitere Infektionen lassen Corona-Fälle in Garrel auf 100 ansteigen

Garrel bleibt weiterhin Schwerpunkt und Hotspot im Landkreis Cloppenburg! Am Freitag sind 11 neue positive Testergebnisse hinzugekommen, zeitgleich meldet das Gesundheitsamt drei Personen die genesen sind, damit steigt die Anzahl der aktiven Corona-Fälle in der Gemeinde Garrel auf 100. Zudem meldet die Kreisverwaltung 206 Personen aus der Gemeinde Garrel die sich aktuell in einer angeordneten Quarantäne befinden.

46 Neuinfektionen und 43 Genesungen im Landkreis Cloppenburg

Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg ist bis Freitag, 05. März, 12:00 Uhr, auf 496 gestiegen. Es liegen insgesamt 46 neue positive Testergebnisse aus elf Städten und Gemeinden vor, so Kreissprecher Frank Beumker. Gleichzeitig wurden 43 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der seit März letzten Jahres positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis liegt bei derzeit 7431.

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Die Neuinfektionen verteilen sich auf Personen zwischen den Geburtsjahrgängen 1923 und 2018. Der heutige Infektionsschwerpunkt ist die Gemeinde Garrel. Dem Gesundheitsamt wurden aus einem Schlacht- und Zerlegebetrieb in Garrel weitere sechs und aus einem Produktionsunternehmen von Laufrädern in Garrel zwei neue positive Coronafälle gemeldet.

Inzidenzwert: 140,6

Der Kreis Cloppenburg bleibt weiter an der Spitze der Inzidenzwerte in Niedersachsen! Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9:00 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 140,6 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 21 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, vier von ihnen auf der Intensivstation.

Gruppe der Ü70 soll ab 18. März geimpft werden

Beim fortgesetzten und ausgedehnten Pilotprojekt des dezentralen Impfens im Landkreis Cloppenburg haben die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden die über 70-jährigen Bürgerinnen und Bürger angeschrieben, um auf das Impfangebot aufmerksam zu machen. Bis einschließlich Montag (08. März) können sich die Impfwilligen bei den Rathäusern zurückmelden. Diese Personengruppe soll ab dem 18. März vor Ort geimpft werden. Die Impftermine werden derzeit vom Impfzentrum Thülsfelder Talsperre mit den Städten und Gemeinden koordiniert.

Gleichzeitig bereitet sich der Landkreis auf die Impfungen von weiteren priorisierten Gruppen vor. „Als Pilotprojekt beginnt der Landkreis Cloppenburg in Kooperation mit fünf Hausarztpraxen mit den Impfungen von erkrankten Personen”, erklärt Landrat Johann Wimberg. Auch in Schwerpunktpraxen soll mit mobilen Teams geimpft werden. Ab dem 15. März werden die Mitarbeiter von Ergotherapie-, Logopädie- und Physiotherapiepraxen geimpft.

Derzeit werden die Daten der Impfwilligen aus Grund- und Förderschulen sowie den Kindertageseinrichtungen gesammelt, um die Impfungen für diesen Personenkreis planen zu können.

Impftelefon beantwortet Fragen

“Über das Impftelefon des Landkreises Cloppenburg werden keine Termine vergeben, sondern allgemeine Fragen zum Impfen beantwortet.” so Kreissprecher Frank Beumker. Das Impftelefon ist von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter 04471 15 9000 zu erreichen.

Allgemeinverfügung wird am Montag angepasst

Der Landkreis Cloppenburg weist vorsorglich darauf hin, dass nach dem Entwurf der geänderten Nds. Corona-Verordnung die bisherige Kontaktbeschränkung (ein Haushalt plus eine Person) im Kreisgebiet weiterhin zu beachten sein wird, da der Inzidenzwert im Landkreis Cloppenburg über dem Grenzwert von 100 liegt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens kann erst am Montag angepasst werden, da die als Grundlage geltende Änderung der Nds. Corona-Verordnung noch nicht rechtsgültig ist und die Allgemeinverfügung darauf aufbaut.

Wimberg kritisiert alleinige Orientierung an Inzidenzwerten

Landrat Johann Wimberg erklärte mit Blick auf die bevorstehende neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, dass er eine alleinige Orientierung an Inzidenzwerten für problematisch und nicht zielführend hält. Die aktuelle Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts habe deutlich gemacht, dass der Inzidenzwert allein für eine Begründung von Maßnahmen und Einschränkungen nicht ausreichend sei, erklärte der Landrat.

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