Region

Anzahl der Corona-Fälle sinkt leicht auf 980

Nach Informationen der Kreisverwaltung ist die Anzahl der aktuell aktiven Corona-Infektionen leicht zurückgegangen.

Wie das Gesundheitsamt mitteilt ist die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg ist bis Freitag, 20. November, 13:30 Uhr, auf 3492 gestiegen. Es liegen 67 neue positive Testergebnisse aus 12 Städten und Gemeinden vor. Da zeitgleich 69 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 980 aktuelle Coronafälle.

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In der Gemeinde Garrel gab es einen Rückgang von neun auf nun 81 aktive Corona-Infektionen. Mehr auch unter: Corona Zahlen & Daten

Inzidenzwert 274,2

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 274,2 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 28 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, neun von ihnen auf der Intensivstation.

Das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Cloppenburg verteilt sich auf verschiedene Bereiche. Neuinfektionen wurden unter anderem aus der St. Anna-Klinik Löningen, dem St.Josefs-Hospital Cloppenburg, der Alloheim Senioren-Residenz Cloppenburg, dem St. Leo-Stift Essen, der Oberschule Lastrup, dem St. Michael Kindergarten Bunnen, der Grundschule Molbergen, der Anne-Frank-Schule Molbergen, der Krippe Sedelsberg und dem St.-Elisabeth-Stift Lastrup gemeldet.

Neue Verordnung – Testungen in Pflegeeinrichtungen

Der Landkreis Cloppenburg hat heute (20. November) eine Allgemeinverfügung bezüglich Testungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg erlassen. Die Anordnung tritt am 23. November 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 06. Dezember 2020.

Gegenüber den vollstationären Pflegeeinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) im Landkreis Cloppenburg wird angeordnet, dass sie ab Montag nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen dürfen, die mindestens zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durch PoC-Antigentests getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben. Zwischen zwei Abstrichen müssen mindestens 48 Stunden liegen.

Positive Testergebnisse mittels PoC-Antigentest sind umgehend mittels PCR-Verfahren zu verifizieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses mittels PCR-Verfahren gilt die Person als positiv getestet. Der Einsatz in der Einrichtung ist untersagt.

Ausgenommen von der Testpflicht durch die Pflegeeinrichtungen sind Personen, die keinen direkten Kontakt zu den Bewohnern haben. Die Testungen haben im Rahmen der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zu erfolgen. Die Nachweise über die Testungen sind in der Einrichtung für mindestens einen Monat vorzuhalten.

Personal, das bereits eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 überstanden hat und nach Entlassung aus der Quarantäne wieder in der Einrichtung tätig ist, muss nicht erneut mittels PoC-Antigentest getestet werden.


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