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Erneuter Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Garrel

Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb im Landkreis Cloppenburg

In der Gemeinde Garrel wurde am Montag, dem 22. Februar 2021, ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Der Bestand mit 14.400 Puten wurde bereits am Montag tierschutzgerecht getötet und geräumt.

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21 Betriebe bislang betroffen

Nach Angaben des Landkreis Cloppenburg sind bisher 21 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt rund 305.800 Tieren (davon 216.800 Puten, 71.900 Hähnchen und 17.000 Enten) betroffen.

Allgemeinverfügung erlassen

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen. Um die Betriebe mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um den Sperrbezirk wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Teilausstallung untersagt

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass in sämtlichen Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Cloppenburg die Teilausstallung untersagt ist.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Festlegung der Restriktionsgebiete ist geeignet und erforderlich, um das HPAI H5-Virus schnell und wirksam einzudämmen. Vor dem Hintergrund weitreichender negativer Auswirkungen bei einer Verbreitung des Virus müssen einzelne Interessen hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückstehen, so Kreissprecher Frank Beumker.

Verbot der Wiedereinstallung

Der Landkreis Cloppenburg hat des Weiteren eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden.

Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Die Kreisverwaltung erläutert: Das hochpathogene Virus H5N8 wurde bereits in nunmehr 19 Putenbeständen verteilt auf fünf Gemeinden des Landkreises Cloppenburg und je in einem Entenbestand in der Gemeinde Garrel und einem Hühnerbestand in der Gemeinde Lastrup festgestellt. Es hat darüber hinaus mehrere Ausbrüche in Putenbeständen in mehreren Bundesländern gegeben. Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen im festgesetzten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.

Weiter erläutert Beumker: In betroffenen Städten und Gemeinden befinden sich außerhalb der festgelegten Restriktionsgebiete noch zahlreiche geflügelhaltende Betriebe mit Truthühnern. Aufgrund der Nähe zum bestehenden Restriktionsgebiet ist das Infektionsrisiko für diese Betriebe hoch – dies zeigt die aktuelle, hochdynamische Lage. Des Weiteren können neben den bereits bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebieten durch die Einrichtung eines Wiedereinstallungsverbotsgebietes in den genannten Gemeinden weitere Restriktionszonen durch neue Ausbrüche mit zeitlichen Überlappungen vermieden werden. Die Vermeidung der Anordnung weiterer Restriktionszonen führt zu einer Entlastung der Betriebe, die ansonsten zum wiederholten Male von einer Restriktionszone betroffen wären. Die Anordnung ist daher aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich.

Einstallpflicht für Geflügel

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza weiterhin gültig ist.

Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

Weitere Informationen auch auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de 

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