Region

13 von 28 neuen Fällen stammen aus der Gemeinde Garrel

Zahl der aktuellen Coronafälle sinkt auf 442 – Garreler Goldschmaus reduziert aufgrunder hohen Infektionszahlen die Schlachtungen.

Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg ist bis Dienstag, 9. März, 12:00 Uhr, auf 442 gesunken. Es liegen insgesamt 28 neue positive Testergebnisse vor. Gleichzeitig wurden laut Gesundheitsamt 56 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der seit März 2020 positiv getesteten Personen im Landkreis liegt derzeit bei 7535.

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Gemeinde Garrel erneut Schwerpunkt

“Der Schwerpunkt des Infektionsgeschehens befindet sich mit 13 neuen Fällen weiter in der Gemeinde Garrel.” so Kreissprecher Frank Beumker. 13 der seit Sonntag, 12 Uhr, gemeldeten Neuinfektionen stammen aus dem Garreler Schlachtbetrieb (Garreler Goldschmaus), der in der vergangenen Woche bereits zahlreiche Fälle gemeldet hatte. “Allerdings stammen nicht alle der positiv getesteten Mitarbeiter aus Garrel, sondern auch aus anderen Städten und Gemeinden des Landkreises.” so Beumker weiter.

Goldschmaus reduziert Schlachtleistung deutlich

Am Dienstag hat die Kreisverwaltung erneut mit dem betroffenen Schlachtbetrieb in Garrel, der Garreler Goldschmaus, umfassende Gespräche unter Beteiligung des Gesundheits- und Veterinäramtes geführt. Ab morgen (Mittwoch, 10.03.2021) wird es eine deutliche Reduzierung der Schlachtleistung in dem Betrieb geben, um durch eine Personalreduzierung und dadurch bedingte Personalentzerrung das Infektionsgeschehen in dem Betrieb deutlich einschränken zu können. Darüber hinaus bleibt es bei der täglichen Testungen der Belegschaft. Es werden dadurch in dem Betrieb täglich mehr als 1000 Testungen durchgeführt, die Aufschluss über das Infektionsgeschehen geben, so die Kreisverwaltung.

Büchereien und Bibliotheken geöffnet

Büchereien und Bibliotheken dürfen laut Angaben der Landesregierung auch in Hochinzidenzkommunen wieder öffnen. Entgegen der Angaben in der Niedersächsischen Verordnung ist die Öffnung laut Landeregierung auch ab sofort schon in Hochinzidenzkommunen, eine solche ist der Landkreis Cloppenburg derzeit, gestattet. Ein entsprechender Punkt soll in der nächsten Verordnungsänderung korrigiert werden.

Einschränkung des Handels rechlich unzulässig

Der Landkreis weist außerdem darauf hin, dass „Bemusterungs- und Anprobetermine“ nach dem genauen Wortlaut der Corona-Verordnung „in Betrieben und Einrichtungen jeglicher Art“ auch in Hochinzidenzkommunen weiterhin möglich sind. Das Land hat am Dienstag versucht, über eine Presseauskunft diese in der Verordnung allgemein und offen gehaltene Regelung auf Berufskleidung und Hochzeitsmoden in rechtlich unzulässiger Weise einzuschränken. Weder die Verordnung selbst, noch die Begründung nehmen dabei weitergehende Einschränkungen vor und stellen allgemein darauf ab, dass unter Abwägung des Gesundheitsschutzes mit den „Interessen des Handels und des Handwerks“ diese Regelung vertretbar ist. Es ist aber nicht auszuschließen, dass das Land diese Regelung durch eine erneute Änderung der Corona-Verordnung wieder verändern wird.

“Diese Vorgehensweise ist jedoch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Bereits im Zusammenhang mit der Schließung der Fahrschulen hat das Nds. Oberverwaltungsgericht (Beschluss von 03.02.21 – 13 MN 37/21) festgestellt, dass über den bisherigen Verordnungstext hinausgehende Einschränkungen rechtlich auch nur durch eine Änderung der Corona-VO vorgenommen werden können. Einfache Presseauskünfte, FAQs, Emails an Anfragende und selbst die Änderung der Begründung zur Verordnung reichen für die rechtliche Umsetzung des Änderungswillens nicht aus.” erläutert Kreissprecher Frank Beumker.

Wimberg: Kein Verständnis für das Hin und Her der Landesregierung

Landrat Wimberg wiederholte in diesem Zusammenhang seine deutliche Forderung an das Land, bei der Umsetzung der Nds. Corona-Verordnung die bisher ergangene Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts einzuhalten: „Nur die Beachtung der Rechtsprechung bei der Umsetzung der Corona-Maßnahmen schafft auch Akzeptanz in der Bevölkerung“, stellt der Landrat erneut fest. „Denn woher sollen die Menschen und Gewerbetreibenden wissen, dass Anproben und Bemusterungen einschränkend nur für Arbeitsbekleidung und Hochzeitsmoden zulässig sein sollen, wenn sich dies nicht unmittelbar aus der Verordnung oder der Begründung ergibt und in der Verordnung noch allgemein auf Betriebe und Einrichtungen jeglicher Art abgestellt wird?“.

Fest steht für den Landkreis Cloppenburg, dass es nach der aktuell gültigen Landesverordnung erlaubt ist, mit Termin jeweils einen Kunden und eine Begleitperson in ein Geschäft zur Bemusterung und Anprobe zu lassen. Der Bezahlvorgang und die Entgegennahme der Ware erfolgt vor dem Geschäft, nicht darin. „Für dieses ständige Hin und Her der Landesregierung haben wir kein Verständnis. Wir kritisieren schon länger, dass jede neue Verordnung in Hannover stets innerhalb weniger Tage ohne viel Zeit zur Prüfung durch die Kommunen auf den Weg gebracht werden muss, dann kurzfristig doch umgeschrieben wird und nachträglich Verbesserungen nötig sind.“ Alle paar Tage die Regeln zu ändern, sei nicht nur für die Behörden, die diese umsetzen müssen, sondern vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger ein großes Ärgernis.

Inzidenzwert: 146,5

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 146,5 für den Landkreis Cloppenburg errechnet, damit hat der Inzidenzwert gegenüber dem Vortag leicht abgenommen, bleibt aber niedersachsenweit an höchster Stelle.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 21 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, 6 von ihnen auf der Intensivstation.

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