Kein Click & Meet im Landkreis Cloppenburg
Händler dürfen nach Anpassung der Landesverordnung kein “Click & Meet” anbieten!
Wie vom Landkreis Cloppenburg in dieser Woche bereits befürchtet, hat das Land Niedersachsen die Regelung zu Bemusterungs- und Anprobeterminen in der Corona-Verordnung erneut verändert. Damit gelten für die Händler im Kreis Cloppenburg weiterhin die verstärkten Einschränkungen.
Eil-Verordnung durch das Land
Am Freitag hat das Land mit einer unangekündigten „Eil“-Verordnung, welche bereits seit diesem Samstag gilt, die Regelungen zu Anprobe- und Bemusterungsterminen weiter präzisiert und eingeschränkt. Nach der geänderten Verordnung sind nur noch Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung (wie z. B. Maßanzüge) zulässig. Weiterhin sind die Termine nunmehr für die Dauer von drei Wochen zu dokumentieren und die Kontaktdaten nach vier Wochen zu vernichten.
Da der Landkreis Cloppenburg weiterhin als Hochinzidenzkommune eingestuft wird, ist der Verkauf im Übrigen nur im Fernabsatz mit anschließender Lieferung oder kontaktloser Übergabe außerhalb der Geschäftsräume möglich – „Click & Collect“. Das Anbieten von „Click & Meet“, d. h. Einkaufen mit Terminvereinbarung“, ist in Hochinzidenzkommunen nicht erlaubt, so Kreissprecher Frank Beumker am Samstag.
Siehe auch: Landkreis bleibt Hochinzidenzkommune