Region

Neue Corona-Quarantäneregeln im Landkreis Cloppenburg

Mehr Impftermine für Kinder und Erwachsene / Neue Empfehlung für J&J-Geimpfte

Im Landkreis Cloppenburg sind nun weitere Impftermine für Kinder und Erwachsene unter www.impfung-clp.de buchbar. Die Impftermine sind bis Ende Januar freigeschaltet.

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Kreis rät bei J&J zur dritten Impfung

Die Kreisverwaltung rät darüber hinaus allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft worden sind, zu einer dritten Impfung. Aktuell gilt man nach einer Impfung mit J&J noch als vollständig geimpft und nach einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Vakzin oder einer durchgestandenen Corona-Infektion als geboostert bzw. aufgefrischt. Da nach wissenschaftlichem Hintergrund demnächst die dritte Impfung als Auffrischung empfohlen werden dürfte, rät die Kreisverwaltung bereits jetzt dazu, sich ein weiteres Mal impfen zu lassen.

Aktuelle Quarantäneregelungen im Kreis Cloppenburg

Die Quarantäneregelungen im Landkreis Cloppenburg wurden für alle neu erfassten Corona-Fälle seit Donnerstag, 13. Januar 2022 angepasst.

Folgende Änderungen gibt es:

  • Es wird nicht mehr zwischen Fällen mit oder ohne Sequenzierung auf die Omikron-Variante unterschieden.
  • Positiv Getestete und enge Kontaktpersonen müssen sich 10 Tage lang isolieren.

Gibt es keine Symptome, entfällt die Pflicht zur Absonderung für:

  • geboosterte Kontaktpersonen
  • „frisch“, also innerhalb der letzten drei Monate Zweitgeimpfte
  • „frisch“, also innerhalb der letzten drei Monate Genesene
  • Personen, die nach einer Impfung/Genesung innerhalb der vergangenen drei Monate eine Impfung/Genesung nachweisen können, also am Ende Geimpft und Genesen sind.

Weitere Änderungen:

  • Positiv Getestete und ihre engen Kontakte werden zum Ende der Quarantäne nicht mehr getestet, sofern sie symptomfrei sind.
  • Sofern bei geboosterten, „frisch“ geimpften, „frisch“ genesenen sowie geimpften und genesenen Kontaktperson Symptome auftreten, ist trotz des Impf-/Genesenenstatus eine Quarantäne einzuhalten.

Eine Freitestung ist für Kontakt- und Indexpersonen grundsätzlich 7 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts oder nach dem Tag des positiven Abstrichs möglich. Dabei können sowohl Antigen-Schnellteste, die durch Testzentren nach der Coronavirus-Testverordnung, Ärzte, Apotheken etc. vorgenommen werden, als auch die Ergebnisse von labortechnischen Untersuchungen im PCR-Verfahren berücksichtigt werden. Für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser etc. müssen allerdings PCR-Tests durchgeführt werden.

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