Region

Garrel bleibt Hotspot im Hotspot

Zahl der aktuellen Coronafälle steigt weiter – Landrat Johann Wimberg kritisiert neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen!

Erneut ist die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg gestiegen. Bis Sonntag, 7. März, 12:00 Uhr meldet die Kreisverwaltung 540 aktive Corona-Falle. Dem Gesundheitsamt liegen insgesamt 20 neue positive Testergebnisse vor. Gleichzeitig mussten in der Statistik Korrekturen vorgenommen werden, durch die die Zahlen der positiv Getesteten und der Genesungen leicht gesunken ist, so Kreissprecher Sascha Rühl. Die Gesamtzahl der bislang positiv getesteten Personen im Landkreis liegt derzeit bei 7507.

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Unter den 20 Neuinfektionen sind die Mitglieder von zwei Familien und zwei neue positive Fälle aus dem Bereich des durch einen Ausbruch betroffenen Schlachtbetriebs in Garrel. Beide Personenbefanden sich bereits in Quarantäne. Alle weiteren Fälle haben keinen Schwerpunkt sondern konzentrieren sich auf verschiedene Branchen und Lebensbereiche.

24 Personen in stationärer Behandlung

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 24 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, 4 von ihnen auf der Intensivstation.

Garrel meldet 110 aktive Corona-Infektionen.

Garrel bleibt weiterhin der Hotspot im Landkreis Cloppenburg. Am Sonntag meldet das Gesundheitsamt sieben neue positive Testergebnisse, wodurch die Anzahl der aktiven Corona-Fälle in Garrel auf 110 gestiegen ist. In einer angeordneten Quarantäne befinden sich nach Auskunft der Kreisverwaltung 219 Einwohner aus der Gemeinde Garrel. Hinter Garrel folgen die Stadt Cloppenburg mit 75 sowie die Gemeinden Bösel und Barßel mit jeweils 72 aktiven Corona-Fällen.

Inzidenzwert: 154,1

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9:00 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 154,1 für den Landkreis Cloppenburg errechnet, damit bleibt der Landkreis Cloppenburg deutlich über der 100er Marke und weiter der am stärksten betroffene Landkreis in Niedersachsen.

Keine Lockerungen im Kreis Cloppenburg

Die neue Coronaverordnung des Landes Niedersachsen sieht Sonderregelungen für Landkreise vor, die eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von mehr als 100 haben, dazu zählt auch der Landkreis Cloppenburg.

In diesen sogenannten „Hochinzidenzkommunen“ gelten die alten Regeln vor den jetzt beschlossenen Lockerungen. Daher können unter anderem Kindertagesstätten und Schulen nicht wie vor dem Shutdown gewohnt in voller Belegung öffnen.

Geschlossen bleiben auch die sogenannten „körpernahen Dienstleistungen“ mit Ausnahme der Friseure. Generell bleiben alle Regeln der vorherigen Woche bestehen, auch die Kontaktbeschränkungen, die nur das Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person und Kindern bis sechs Jahren vorsieht.

Gleichzeitig bleibt bis zur Änderung die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bestehen, die unter anderem vorsieht, eine Mund-Nasen-Bedeckung an belebten Orten wie der Fußgängerzone in Cloppenburg zu tragen, oder dass der letzte Gang zum Grab nur mit 25 Personen stattfinden darf. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises im Bereich „Aktuelles zum Coronavirus“ einsehbar.

Landrat Wimberg verärgert über die Verordnung des Landes!

Landrat Johann Wimberg äußert sich verärgert über die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. “Wenn selbst Juristen und Verwaltungsfachleute Schwierigkeiten hätten die Regelungen nachzuvollziehen, dann müsse man sich nicht wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger zunehmend irritiert und verunsichert seien und die Akzeptanz verloren gehe”, so der Landrat.

Wimberg fordert verlässliche Perspektiven und Konzepte!

“Wenn es um Schulen und Kindertagesstätten gehe, könnten viele Eltern die ungleiche Behandlung der Kinder und Jugendlichen kaum noch nachvollziehen,” so Wimberg und weiter:
“So könne es nicht mehr weitergehen. Man brauche verlässliche Perspektiven und Konzepte für das ganze Land!”

Der Landrat kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass nachträglich ein Paragraph zu so genannten “Hochinzidenzkommunen” eingefügt worden sei, der im Entwurf der Verordnung gar nicht vorgesehen war und in der Anhörung somit keine Rolle gespielt habe.

Oldenburger Münsterland klar benachteiligt.

Sowohl im Einzelhandel als auch im Schul- und Sportbereich seien nun die Menschen im Oldenburger Münsterland benachteiligt, weil hier andere Regeln und Einschränkungen gelten, als in anderen Kommunen, so Wimberg. Damit befördere das Land z. B. einen Einkaufs- oder Sporttourismus in andere Kommunen und nehme so eine Infektionsverschleppung in Kauf.

Der Einzelhandel hatte im Hinblick auf den Entwurf der Verordnung des Landes bereits zahlreiche Terminvergaben an Kunden organisiert und steht nun zu Recht völlig fassungslos da wegen der völlig unerwarteten Regelungen des Landes zu den so genannten Hochinzidenzkommunen.

Im Oldenburger Münsterland seien laut der niedersächsischen Corona-Verordnung nur Anproben und Bemusterungen mit einer Person und einer Begleitung möglich, nicht aber ein Verkauf im Laden.

Wimberg kritisierte in diesem Zusammenhang auch, dass das Land die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ignoriere, wonach sich die Einschränkungen und Maßnahmen nicht nur an den Inzidenzen orientieren dürften.

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