Region

Ab Montag Szenario B für die Klassen 1 bis 3

Grundschüler wechsen in das Szenario B – Keine Testpflicht für Personen mit vollständigem Impfschutz.

Im Landkreis Cloppenburg kehren ab Montag (03. Mai) die Schuljahrgänge 1 bis 3 vom reinen Homeschooling in den abwechselnden Präsenzunterricht, das sog. Szenario B, zurück. Entsprechend der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes lag die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen im Landkreis Cloppenburg unter dem Schwellenwert von 165. Es gelten für diese Jahrgänge sodann die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung.

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Kreis verlängert Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Einschränkung des sozialen Lebens wurde bis einschließlich Samstag, 29. Mai 2021, verlängert.

Darin wurde klargestellt, dass die kontaktlose Sportausübung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres im Freien in Gruppen von höchstens 5 Kindern zulässig ist. Anleitungspersonen müssen vor der Sportausübung einen negativen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.

Weiter wurde neu aufgenommen, dass im Rahmen der Religionsausübung die parallele Nutzung von räumlich getrennten Bereichen desselben Gebäudes oder Grundstückes für religiöse Veranstaltungen zur selben Zeit nicht zulässig ist. Die Beschränkung von Beerdigungen auf 25 Personen wurde in Hinblick auf die bundesrechtliche Regelung, welche eine Beschränkung auf 30 Personen vorsieht, ersatzlos gestrichen.

Keine Testpflicht bei vollständigem Impfschutz

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass das Land Niedersachsen für Personen mit vollständigem Impfschutz nunmehr doch eine Übergansregelung im Infektionsschutzgesetz anwendet. Dies bedeutet, dass für Personen mit vollständigem Impfschutz die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (z. B. bei körpernahen Dienstleistungen oder als Anleitungsperson bei der zulässigen Sportausübung von Kindern) auch in Kommunen mit einer Inzidenz von über 100 (Stichwort Bundesnotbremse) entfällt. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn nach der Zweitimpfung ein Zeitraum von 14 Tagen verstrichen ist.

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