Region

Corona – Kreis verschärft Kontaktbeschränkungen

Aufgrund von 126 Neuinfektionen weitet der Landkreis die Kontaktbeschränkungen weiter aus.

Die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg ist bis Freitag, 23. Oktober, 13.30 Uhr, auf 1517 gestiegen. Es liegen insgesamt 126 neue positive Testergebnisse aus allen Städten und Gemeinden des Landkreises vor.

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Da zeitgleich 59 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 665 aktuelle Coronafälle. Es finden sich erneut Fälle aus allen Teilen der Gesellschaft mit hohen Anteilen aus dem Bereich von Großfamilien, zudem gehen nach wie vor positive Testergebnisse ein, die in Verbindung mit einer Hochzeitfeier in Löningen am 9. Oktober zu bringen sind. Es ist zu beobachten, dass einzelne Ereignisse, Familientreffen oder andere Zusammenkünfte auch über längere Zeiträume für erhöhte Fallzahlen sorgen können, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.

Inzidenzwert bei 187,5

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 187,5 für den Landkreis Cloppenburg errechnet, das Robert Koch-Institut kam um 0 Uhr auf 77,3. Die hohe Differenz zwischen den beiden Werten resultiert aus einem Update des EDV-Programms des Kreisgesundheitsamtes.

„Dieses Update hat die Datenübertragung zum Landesgesundheitsamt unterbrochen, ohne dass die Kreisverwaltung zunächst davon Kenntnis hatte. Es sind durch das Update keine Datensätze verloren gegangen.“ berichtet die Pressestelle des Landkreis Cloppenburg.

Kreis verschärft Allgemeinverfügung

Der Landkreis Cloppenburg muss seine am Donnerstag veröffentlichte Allgemeinverfügung an die seit Freitag geltende Niedersächsische Verordnung anpassen.

Daher gelten im Landkreis Cloppenburg bis einschließlich Sonntag, 8. November, folgende verschärfte Kontaktbeschränkungen:

Zusammenkünfte und Ansammlungen

  • Zusammenkünfte und Ansammlungen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf höchstens 6 Personen aus maximal 2 Hausständen oder 6 Familienangehörige in gerader Verwandtschaftslinie begrenzt.
  • Hiervon ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus einem Hausstand.
  • Die Regelung, die erlaubte, Familientreffen von Verwandten in gerader Linie in beliebiger Größe zu veranstalten, wurde in der Verordnung des Landes gestrichen und musste somit auch in der Allgemeinverfügung des Landkreises aufgehoben werden.
  • Die Regeln gelten auch pro Tisch oder Tischgruppe in gastronomischen Betrieben.

Teilnahme an Feiern

Die Teilnahme an Hochzeitsfeiern und standesamtlichen Trauungen sowie entsprechenden Jubiläen, Feiern aus Anlass einer Taufe, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistischen Jugendfeier, Bat Mizwa, Bar Mizwa und ähnlichen Feiern sowie Beerdigungen nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie beim letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und während des Aufenthalts an der Grab- oder Beisetzungsstelle ist an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, ausschließlich in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben zulässig, sofern die Teilnehmerzahl 10 Personen nicht übersteigt.

Maskenpflicht in Schulen

Ab Montag gilt weiterhin eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Schulen im Landkreis Cloppenburg.

  • An allen öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen ist während der Schulzeit auf dem Schulgelände innerhalb und außerhalb von Gebäuden und während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt auch auf dem Schulweg, wenn der vorgeschriebene Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • In den Bussen und an den Haltestellen muss immer eine Maske getragen werden.
  • Sogenannte Visiere sind nicht gestattet.
  • An Grund- und Förderschulen gilt die Maskenpflicht nicht.
  • Ferner gilt diese Verpflichtung nicht, wenn aus zwingenden Gründen (z. B. Sportunterricht, Musikunterricht Blasinstrumente etc.) eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen werden kann.

Maskenpflicht

Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen!

In Rahmen der Berufsausübung ist in Fahrzeugen sowie in Gebäuden auf Fluren, Treppen, Treppenhäusern, Verkehrswegen, Wartebereichen, Gemeinschafts- und Sozialräumen, Toiletten und vergleichbaren Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Zahl der Corona-Fälle in Garrel steigt weiter

Die Zahl der aktuellen aktiven Corona-Fälle in der Gemeinde Garrel ist am Freitag weiter angestiegen. Momentan gibt es 63 aktive aktuelle Corona – Fälle in der Gemeinde Garrel. Auch die Anzahl der angeordneten Quarantänefälle ist um 21 auf nun 168 angestiegen.

In stationärer Behandlung befinden sich kreisweit 8 Personen.

 

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