Region

Corona – Fälle steigen auf 907

Am Sonntag gab es erneut einen Anstieg der aktuellen Corona-Fälle im Landkreis Cloppenburg und mit den neuen positiven Testergebnissen wurden erstmals mehr als 900 aktive Corona-Fälle gezählt.

Nach Informationen der Kreisverwaltung ist die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg bis Sonntag, 01. November, 13:30 Uhr, auf 2131 gestiegen.

Werbung


Es liegen 72 neue positive Testergebnisse aus 11 Städten und Gemeinden vor. Da zeitgleich 29 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 907 aktuelle Coronafälle. “Es ist erneut der bislang höchste Wert seit Beginn der Pandemie im Landkreis Cloppenburg.”, so Kreissprecher Frank Beumker

Die Neuinfektionen verteilen sich auf den privaten Bereich und das berufliche Umfeld, ohne dass sie einem konkreten Infektionsschwerpunkt zuzuordnen sind.

In der Gemeinde Garrel sind momentan 83 Corona-Fälle gemeldet. In einer angeordnete Quarantäne befinde sich 187 Personen aus der Gemeinde Garrel. Die Gemeinde Garrel ist damit die am drittstärksten betroffene Gemeinde im Landkreis Cloppenburg. Die meisten Corona-Fälle gibt es momentan in der Stadt Cloppenburg mit 304 und in der Gemeinde Emstek mit 124 gemeldeten positiven Fällen.

Inzidenzwert 268,3

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 268,3 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Neue Allgemeinverfügung im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis Cloppenburg wird morgen (Montag, 2. November 2020) eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg erlassen.

Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag veröffentlicht und tritt am Mittwoch ab 0.00 Uhr in Kraft.

Geregelt wird, dass der Sportunterricht an Schulen, außer bei zwingend vorgeschriebenen Prüfungen, verboten wird.

Gesetzlich vorgeschrieben Zusammenkünfte (z.B. von Vereinen, Initiativen, Verbänden) werden auf 50 Personen begrenzt.

In der außerschulischen Bildung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der vorgeschriebene Abstand einzuhalten.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch bei der Berufsausübung außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes (z.B. Flure, Toiletten, Dienstfahrten) zu tragen.

Bei Beisetzungen wird die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen begrenzt (gilt nicht in der Kirche).

Zur Vereinheitlichung werden die jetzt im Landkreis Cloppenburg geltenden Kontaktbeschränkungen an die Verordnung des Landes angeglichen

War dieser Artikel für Sie hilfreich?


Jetzt unseren kostenlosen E-Paper abonieren!

Schreibe einen Kommentar