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Geflügelpest-Ausbruch in zwei Putenbetrieben im Landkreis Cloppenburg

Erneut meldet das Veterinäramt Geflügelpest-Fälle im Kreis Cloppenburg und abermals ist ein Betrieb aus der Gemeinde Garrel betroffen!Wie der Landkreis Cloppenburg berichtet wurden in den Gemeinden Garrel und Bösel zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in Putenbetrieben nachgewiesen. Der Bestand in Garrel mit 10.800 Putenhähnen im Alter von 15 Wochen wurde gestern Abend bereits tierschutzgerecht getötet und heute geräumt. Der Bestand in Bösel mit 9.300 Putenhähnen im Alter von 17 Wochen wird heute tierschutzgerecht getötet.

417.200 Tiere bereits betroffen

Somit sindnach Angaben des Verinäramt im Landkreis Cloppenburg bisher 28 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 417.200 Tieren (328.300 Puten, 71.900 Hähnchen und 17.000 Enten) betroffen.

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Um die Betriebe mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk wird das Gebiet um den Betrieb mit dem positiven Virusnachweis mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um den Sperrbezirk wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Festlegung der Restriktionsgebiete ist geeignet und erforderlich, um das HPAI H5-Virus schnell und wirksam einzudämmen. Vor dem Hintergrund weitreichender negativer Auswirkungen bei einer Verbreitung des Virus müssen einzelne Interessen hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückstehen.

Wiederbelegung frühestens nach 30 Tagen

Der Landkreis Cloppenburg hat des Weiteren eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden.

Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

“Das hochpathogene Virus H5N8 wurde bereits in nunmehr 26 Putenbeständen verteilt auf fünf Gemeinden des Landkreises Cloppenburg und je in einem Entenbestand in der Gemeinde Garrel und einem Hühnerbestand in der Gemeinde Lastrup festgestellt. Es hat darüber hinaus mehrere Ausbrüche in Putenbeständen in mehreren Bundesländern gegeben. Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen im festgesetzten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.” so Kreissprecher Frank Beumker.

In betroffenen Städten und Gemeinden befinden sich außerhalb der festgelegten Restriktionsgebiete noch zahlreiche geflügelhaltende Betriebe mit Truthühnern. Aufgrund der Nähe zum bestehenden Restriktionsgebiet ist das Infektionsrisiko für diese Betriebe hoch – dies zeigt die aktuelle, hochdynamische Lage. Des Weiteren können neben den bereits bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebieten durch die Einrichtung eines Wiedereinstallungsverbotsgebietes in den genannten Gemeinden weitere Restriktionszonen durch neue Ausbrüche mit zeitlichen Überlappungen vermieden werden. Die Vermeidung der Anordnung weiterer Restriktionszonen führt zu einer Entlastung der Betriebe, die ansonsten zum wiederholten Male von einer Restriktionszone betroffen wären. Die Anordnung ist daher aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich.

Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza weiterhin gültig ist.

Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

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