Garrel und Kreis: Hier ist das Böllern verboten
Im Zuge der Corona-Verordnung hat der Landkreis Cloppenburg festgelegt, wo an Silvester nicht geböllert werden darf und somit Feuerwerk verboten ist.
Wie die Kreisverwaltung mitteilt ist laut der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Damit sollen Ansammlungen von Menschen an Silvester und am Neujahrstag vermieden werden.
Geldbußen bis zu 25.000,- €
In einer neuen Allgemeinverfügung legt der Landkreis Cloppenburg daher fest, auf welchen Flächen besagte Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht abgebrannt werden dürfen. Gleichzeitig werden Verstöße mit Geldbußen von bis zu 25.000,- Euro geahndet.
Garrel
In der Gemeind Garrel ist gilt das Verbot an folgenden Orten:
• auf dem Dorfplatz an der Hauptstraße
• auf dem Dorfpark an der Petersfelder Straße
Zudem gilt im gesamten Landkreis Cloppenburg ein Verbot für:
Alle öffentlichen und öffentlich zugänglichen Spiel-, Kindergarten-, Schul- und Sportplätze sowie darüber hinaus zusätzlich in der
Gemeinde Barßel:
Harkebrügge:
• Schützenplatz
• der Bereich zwischen der Gaststätte Block, Kirche und Pfarrheim
Reekenfeld:
• der Bereich um die Mehrzweckhalle
Elisabethfehn:
• der Bereich um das Dorfgemeinschaftshaus und dem Restaurant Saloniki
• der Bereich um das Moor- und Fehnmuseum
• der Bereich um den Markant-Markt
Barßelermoor:
• der Bereich „Barschstr.“/Ecke „Karpfendamm“
Barßel:
• der gesamte Hafenbereich mit angrenzendem Wohnmobilstellplatz
• die Straße „Auf dem Zetel“ von der „Lange Str.“ bis zur „Eschstr.“
• der Bereich um den Netto-Markt, einschließlich „Soeste-Parkplatz“
• der gesamte Bereich um das Rathaus, einschließlich „Rathaus-Park“
• der gesamte Bereich um den K & K – Markt, einschließlich Dorfplatz
• die „Lange Str.“ von Hausnr. 22 bis zum Bahnübergang
• der gesamte Bereich um den ZOB
• der Bereich um die „Ebkenssche Windmühle“
• der „Mühlenweg“ von der „Pestalozzistr.“ bis zur „Mühlenbrücke“
• der gesamte Bereich um den Lidl-Markt und „Getränke Hoffmann“
• der gesamte Bereich um das „Dänische Bettenhaus“ und „aktiv fitnessclub Barßel“
• der gesamte Bereich um das Einkaufszentrum „Krumme Kamp“ bis hin zur SB-Waschanlage
• der gesamte Bereich um das „Bowlingcenter Barßel“ und den „Blumen-, Obst- und Gemüsehandel Peter Kok“
• der „Ellerbrooksweg“ zwischen „Neptunstr.“ und „Hammerkeweg“
Gemeinde Bösel:
• der Dorfpark
Gemeinde Cappeln:
• der Parkplatz am Markt
Stadt Cloppenburg:
• die als Fußgängerzone ausgewiesenen Bereiche der Mühlenstraße und Lange Straße
• der Stadtpark
• der gesamte Markplatz
• der Mehrgenerationenpark im Stadion
• der zentrale Busbahnhof (ZOB) und Busbahnhof am Bahnhof
• der Bahnhof
• das gesamte Gelände des Kreishauses inkl. Parkplatz
• das gesamte Gelände des Rathauses inkl. Parkplatz
• der Antoniusplatz
• die Bürgermeister-Winkler-Straße und der Rathausweg einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
• die Bürgermeister-Heukamp-Straße einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
• der Parkplatz Auf dem Hook
Gemeinde Emstek:
• der Marktplatz (Am Markt)
• die Schützenhalle und die Tennishalle an der Sportallee
• der Generationenpark an der Antoniusstraße/Katharinenstraße
Gemeinde Essen:
• der Marktplatz
• der Bahnhof
Stadt Friesoythe:
• der Stadtpark
• die Emsstraße und Huntestraße einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
• die Europastraße einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze sowie alle öffentlich zugänglichen Parkplätze an der Straße Am Bahnhof
• alle öffentlich zugänglichen Parkplätze an der Straße Am Hafen, Am Alten Hafen und Weserstraße
• der Hansaplatz
Gemeinde Lastrup:
• der Marktplatz/Parkplatz am Rathaus an der Schulstraße
Gemeinde Lindern:
• der Parkplatz an der Kirchstraße
Stadt Löningen:
• der Kurt-Schmücker-Platz einschließlich der Poststraße und Röbkenstraße
• die Fußgängerzone
Gemeinde Molbergen:
• der Bürgerpark
• der Kirchplatz
Weitere Informationen, sowie die vollständige Allgemeinverfügung unter: www.lkclp.de