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Allgemeinverfügung verlängert und angepasst

Der Landkreis Cloppenburg hat seine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg bis einschließlich 10. Januar 2021 (Sonntag) verlängert.

Es wurde neu verfügt, dass das Befahren des Markplatzes in Cloppenburg (Eschstraße), und zwar der Bereich vor der roten Schule bis zur Eschstraße, mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art untersagt wird.

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Dieser Bereich stellt einen absoluten Schwerpunkt für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dar. Hierbei handelt es sich um einen Ort, an den sich schwerpunktmäßig täglich über den Tag verteilt und über die erlaubten Kontaktbeschränkungen hinaus Personen mit Kraftfahrzeugen versammeln und unter Missachtung sämtlicher Schutzmaßnahmen (Anzahl der erlaubten Personen, Abstand, Missachtung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) in Gruppen innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs aufhalten, so dass hier ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko gegeben ist – so Kreissprecher Frank Beumker.

“In der Praxis hat sich außerdem herausgestellt, dass weder die Bußgeldandrohung noch regelmäßige Kontrollen durch die Polizei und den Landkreis vor der Begehung von Zuwiderhandlungen an bestimmten öffentlichen Orten abschrecken, so dass nur noch ein generelles Betretungsverbot in der gewählten Form übrig bleibt, um hier wirksam Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und damit das Risiko einer Infektion zu vermeiden. Ein Betretungsverbot in dieser Form ist aber auch ausreichend, da Ansammlungen unter Missachtung der Kontaktbeschränkungen und übrigen Schutzmaßnahmen nahezu ausschließlich durch Gruppen von Fahrzeugführern mit Mitfahrern stattfinden.” erklärte Frank Beumker.

Die komplette neue Allgemeinverfügung steht auf der Seite des Landkreis unter www.lkclp.de zur Verfügung-

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