Region

Zahl der aktuellen Coronafälle sinkt auf 211 – 17 Neuinfektionen und 26 Genesungen

Neue Corona Verordnung gilt ab 20. September.

Im Landkreis Cloppenburg ist die Zahl der aktuellen Corona-Fälle bis Freitag, 17. September, 12:00 Uhr, auf 211 gesunken. Es liegen dem Gesundheitsamt insgesamt 17 Neuinfektionen aus acht Städten und Gemeinden vor. Gleichzeitig wurden 26 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der seit März letzten Jahres positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis liegt bei derzeit 11.548.

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“Das heutige Infektionsgeschehen verteilt sich auf Einzelfälle zwischen den Geburtsjahrgängen 1976 und 2012. Ein Infektionsschwerpunkt ist aktuell weiterhin nicht erkennbar. Von den 17 Neuinfektionen sind 10 Personen 17 Jahre und jünger.” berichtet Kreissprecher Frank Beumker.

16 aktive Infektionen in Garrel

Die Kreisverwaltung meldet ein neues positives Testergebnis und zwei Genesungen in der Gemeinde Garrel. Damit sinkt die Zahl der aktiven Corona-Fälle auf 16. Zudem befinden sich 31 Personen aus der Gemeinde Garrel in einer angeordneten Quarantäne.

Inzidenzwert: 55,0

Das Robert Koch-Institut hat eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 55,0 errechnet. Der Landkreis befindet sich aktuell in keiner Stufe des Niedersächsischen Stufenplans zur Corona-Verordnung. Allerdings gelten weiterhin die 3G-Regeln der ersten Stufe aufgrund der derzeitigen 7-Tages-Inzidenz.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass drei Corona-Infizierte stationär behandelt werden, davon keiner intensivmedizinisch.

Im Landkreis Cloppenburg wurden bisher 104.198 Erstimpfungen (61,05 Prozent) verabreicht. Einen vollständigen Impfschutz haben 97.936 Personen (57,38 Prozent).

Neue Allgemeinverfügung

Der Landkreis Cloppenburg hat die 5. Allgemeinverfügung bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines engen Kontaktes (ehem. Kategorie 1) innerhalb des infektiösen Zeitraums zu einer Person, bei der ein positiver Befund eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt, erlassen. Die Anordnung tritt am 20. September in Kraft. Sie gilt bis einschließlich Freitag, 15. Oktober 2021.

Pflichtige Personen haben ab Bekanntwerden des Kontaktes zu einer positiven Person eine häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne einzuhalten. Die häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne wird für einen Zeitraum von 10 Tagen angeordnet. Berechnet wird die Dauer der häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne ab dem Tag des letzten Kontakts zur positiven Person. Der Tag des letzten Kontakts wird bei der Berechnung der Quarantänedauer nicht mit eingerechnet.

Die Quarantänedauer wird auf 5 Tage verkürzt, sofern der pflichtigen Person das negative Ergebnis eines frühestens am 5. Tag der Quarantäne vorgenommenen Abstrichs zum Nachweis des vorgenannten Erregers mit anschließender labortechnischer Untersuchung (PCR-Verfahren) vorliegt.

Die Quarantänedauer wird auf 7 Tage verkürzt, sofern der pflichtigen Person das negative Ergebnis eines frühestens am 7. Tag der Quarantäne vorgenommenen PoC-Antigen-Schnelltests zum Nachweis des vorgenannten Erregers, welcher durch einen Leistungserbringer nach der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen wurde, vorliegt. Das Ergebnis der Testung ist dem Gesundheitsamt des Land-kreises Cloppenburg per E-Mail (gesundheitsamt@lkclp.de) zuzusenden.

Des Weiteren wurde die 13. Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines positiven Befundes eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 verfügt.

Personen, denen erstmalig ein positiver Befund einer mikrobiologischen Untersuchung eines Nasen- oder Rachenabstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 bekannt wird oder bei welcher nach Abklärung mit dem zuständigen Gesundheitsamt eine Neu- beziehungsweise Reinfektion festgestellt wurde, haben ab Bekanntwerden des positiven Befundes für einen Zeitraum von 14 Tagen, gezählt vom Tag der Entnahme des Abstrichs, eine häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne einzuhalten.

Personen, die bei einem PoC-Antigen-Schnelltest oder einem Selbsttest positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, haben ab Bekanntwerden des positiven Ergebnisses für einen Zeitraum von 14 Tagen, gezählt vom Tag der Entnahme des Abstrichs, eine häusliche Isolation beziehungsweise Quarantäne einzuhalten.

Sollte eine positiv getestete Person in den 48 Stunden vor Ende der Quarantäne noch Symptome (z. B. Husten) haben, verlängert sich die Quarantäne automatisch um 48 Stunden. Sofern während oder nach Ablauf der 48-stündigen Verlängerung auch weiterhin Symptome festgestellt werden, verlängert sich die Quarantäne erneut um 48 Stunden. Diese Verlängerung wiederholt sich, bis die infizierte Person 48 Stunden symptomfrei war. Eine Kontaktaufnahme zum Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg unter der Telefonnummer 04471 15-555 ist erforderlich.

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