Corona – Kreis schränkt das öffentliche Leben ein
Der erneute, dramatische, Anstieg der Corona – Fälle im gesamten Landkreis Cloppenburg hat die Kreisverwaltung nun dazu veranlasst das öffentliche Leben kreisweit einzuschränken!
Am Freitag, 9. Oktober 2020 (Stand 13:30) wurden von der Kreisverwaltung 41 neue positive Testergebnisse aus insgesamt elf Städten und Gemeinden gemeldet, da zeitgleich 16 Personen genesen sind zählt der Landkreis aktuell 323 Corona-Fälle – ein erneuter Höchststand.
Schlachthof bleibt vorerst geöffnet.
Da von den 41 neuen positiven Testergebnissen lediglich drei in dem Emsteker Schlachthof Vion registriert wurden, wird seitens des Landkreis Cloppenburg von einer Schließung des Werkes vorerst abgesehen, nachdem der Betireb in den letzten Tagen bereits deutlich eingeschränkt wurde. Es werden aber auch am Samstag und am Montag sämtliche noch verbleibenden Mitarbeiter im Betrieb auf das Coronavirus getestet.
Allgemeinverfügung für das “Alte Amt Löningen” läuft aus.
Nachdem sich das Infektionsgeschehen in den Gemeinden Essen, Lastrup, Lindern und in der Stadt Löningen in den vergangenen Tagen entspannt hat, kann die Allgemeinverfügung für den Bereich des Alten Amtes Löningen am Sonntag auslaufen, so die Kreisverwaltung.
Neue Maßnahmen für den ganzen Landkreis!
Da die Ausbreitung der Infektion in fast allen Städten und Gemeinden des Landkreis Cloppenburg, unter anderem auch in der Gemeinde Garrel, zunimmt hat der Landkreis Cloppenburg eine neue Allgemeinverfügung für das komplette Kreisgebiet erlassen. Diese Allgemeinverfügung tritt ab Sonntag in Kraft.
Die neue Allgemeinverfügung umfasst unter anderem:
- Zusammenkünfte in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundgrundstücken sowie im öffentlichen Raum sind auf einen Hausstand oder 10 Personen begrenzt. Diese Personen können aus bis zu zehn verschiedenen Hausständen stammen. Da zuletzt steigende Infektionszahlen in größeren Familienverbünden registriert wurden, gibt es keine Ausnahmeregel mehr, die eine Zusammenkunft von mehr als zehn Personen gestattet, wenn diese aus zwei Hausständen stammen. Somit gilt die Obergrenze von 10 Personen bei jeglichen Zusammenkünften, die mehr als einen Hausstand betreffen.
- Bei besonderen Anlässen wie einer Hochzeitsfeier, Trauung, Kommunion oder Konfirmation oder zum Beispiel im Rahmen von Beerdigungen gilt eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen in der Öffentlichkeit. Das betrifft auch angemietete Räumlichkeiten außerhalb der eigenen Wohnung oder Gastronomiebetriebe. In der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück liegt die Teilnehmerzahl auch hier bei 10 Personen.
- Die Obergrenze von zehn Personen gilt auch für Zusammenkünfte in Gastronomiebetrieben. Zwischen den Tischgruppen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Die Tische sind nach jeder Benutzung zu desinfizieren und die Tischdecken auszutauschen.
- Die Öffnung von Betrieben des Gaststättengewerbes ist nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23.30 Uhr zulässig.
- Anders als in der Verordnung des Landes Niedersachsen wird der Mindestabstand von 1,5 Metern oder eine Maskenpflicht auch in der Erwachsenen-, Familien- und Jugendbildung im Landkreis Cloppenburg vorgeschrieben. Falls das Tragen eine Maske aus einem zwingenden Grund nicht möglich ist, zum Beispiel wenn das Spiel eines Blasinstrumentes erlernt wird, sind Ausnahmen möglich.
- Für den Groß- und Einzelhandel verfügt der Landkreis darüber hinaus, dass Einkaufswagen und Körbe nach deren Gebrauch zu desinfizieren sind.
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinseinrichtungen, Vereinsgaststätten (die nicht gewerblich als Gaststätte nach § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes betrieben werden), Dorfgemeinschaftshäusern und ähnlichen Einrichtungen sind untersagt.
- Die Nutzung von Umkleidekabinen und Nassbereichen ist nur für das unverzügliche Umkleiden und Duschen der Sportausübenden gestattet.
Weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen
Angesichts der aktuellen Zahlen rief Landrat Johann Wimberg die Bürgerinnen und Bürger zu hoher Aufmerksamkeit, Vorsicht und Rücksichtnahme auf.
“Die aktuellen Zahlen deuten auf eine weitere flächendeckende Ausbreitung des Infektionsgeschehens hin und müssten sehr ernst genommen werden. Das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln sei wichtiger denn je”, so Wimberg weiter und Kontakte müssten aktuell eingeschränkt werden.
“Sollten in den nächsten Tagen die Zahlen der Neuinfektionen weiter deutlich ansteigen, könnten weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden”, erklärte der Landrat.
Übersicht der Corona-Fälle der Städte und Gemeinden
- Barßel: 2
- Bösel: 3
- Cappeln: 38
- Cloppenburg: 94
- Emstek: 48
- Essen: 7
- Friesoythe: 11
- Garrel: 17
- Lastrup: 18
- Lindern: 7
- Löningen: 33
- Molbergen: 29
- Saterland: 16
Übernachtungsverbot für Bürger aus dem Landkreis Cloppenburg
Das Robert-Koch-Institut hat in der Nacht zu Freitag einen 7-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Cloppenburg von 72,1 je 100.000 Einwohner errechnet. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt sogar einen Wert von 86,1.
Damit gelten für reisende Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cloppenburg vielerorts Übernachtungsverbote, die Pflicht zur Quarantäne oder ähnliche Maßnahmen. Zum Teil gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen, die von den einzelnen Landkreisen noch einmal verschärft werden können.
“Da der Landkreis nicht alle bundesweiten und internationalen Regelungen kennen kann, werden alle Reisenden aus dem Landkreis Cloppenburg gebeten, sich wenn möglich vor Reisebeginn am Zielort nach den vor Ort geltenden Regelungen zu erkunden. Ansonsten ist es möglich, dass nach Anreise eine Übernachtung verwehrt wird und die Anfahrt umsonst war. Weitere Informationen findet man auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer oder Landkreise.” so der Landkreis in der Presseerklärung.
Sofern eine Einreise am Zielort mit einem aktuellen negativen Coronatest möglich ist, muss der Hausarzt für eine Testung kontaktiert werden und dieser Test auf eigene Kosten durchgeführt werden!
Weiter Informationen auch auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de