Region

Ausgangssperre tritt am Samstag um 0:00 Uhr in Kraft

Änderung des Infektionsschutzgesetzes führt zu Änderungen im Landkreis Cloppenburg. Mit der heute in Kraft getretenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt für den Landkreis Cloppenburg ab dem 24. April die Bundes-Notbremse.

Die dafür maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenzzahl des Robert-Koch-Instituts für den Landkreis Cloppenburg lag am 20. April 2021 bei 178, am 21. April 2021 bei 177 und am 22. April 2021 bei 188. “Daher war durch Allgemeinverfügung am 23. April 2021 bekannt zu machen, dass die Maßnahmen des § 28b Absatz 1 und Abs. 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes ab dem 24. April 2021 im Landkreis Cloppenburg gelten.” erläutert Kreissprecher Frank Beumker.

Werbung


Ausgangssperre tritt Samstag 0:00 Uhr in Kraft

Durch das neue Infektionsschutzgetz gibt es bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

Unter anderem wird im Landkreis Cloppenburg ab Samstag um 0:00 Uhr der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt; dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:

a) der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

b) der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,

c) der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,

d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,

e) der Versorgung von Tieren,

f) aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder

g) zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen.

Präsenzunterricht ab 165er Inzidenz untersagt

Weiter ist bei Überschreiten des Schwellenwertes der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 die Durchführung von Präsenzunterricht auch im Primärbereich untersagt. Ausnahmen können durch die nach Landesrecht zuständige Behörde für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. “Da dem Landkreis die neue Nds. Corona-Verordnung bis jetzt (23.04.2021 – 16.00 Uhr) noch nicht vorliegt, können wir uns diesbezüglich nur an den Elternbrief von Minister Tonne orientieren.” erläutert Kreissprecher Frank Beumker.

Somit ist ab Montag damit über die bestehenden Regelungen hinaus auch für den Primarbereich der Unterricht untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für die Abschlussklassen und die Förderschulen mit dem Schwerpunkt GE, sofern das Landesrecht (= Nds. Corona-Verordnung) dies vorsieht. Die Jahrgänge 1 bis 3 der Grund- und Förderschulen wechseln somit ins Distanzlernen (Szenario C).

Nach Auffassung der Kreisverwaltunf sind weiterhin sind noch viele Punkte, die in Niedersachsen aufgrund der Corona-Verordnung und der Rechtsprechung des OVG bereits geklärt waren, im Bundesgesetz noch klärungsbedürftig, da weder das Gesetz noch die Gesetzesbegründung nähre Ausführungen hierzu enthalten. Daher sind Ausführungsbestimmungen durch den Bund dringend notwendig, auch um die Rechtslage eindeutig zu klären. – heißt es seitens der Kreisverwaltung.

„Für die Bürgerinnen und Bürger ist diese Gesetzesänderung des Bundes und die weiteren Abläufe mit der Nds. Corona-Verordnung und der Allgemeinverfügungen durch die Landkreise schwer verständlich und nachvollziehbar“, so Wimberg. Vieles sei zunehmend erklärungsbedürftig, so der Landrat weiter. Der Landkreis versuche daher die Maßnahmen bestmöglich durch die ständige Aktualisierung seiner FAQ auf seinen Internetseiten verständlich zu erklären und häufig gestellte Fragen zu beantworten.

War dieser Artikel für Sie hilfreich?


Jetzt unseren kostenlosen E-Paper abonieren!

Schreibe einen Kommentar