Region

3G gilt ab Samstag

Aufgrund der Überschreitung der 50er Inzidenz an fünf Tagen in Folge gilt im Landkreis Cloppenburg ab Samstag, den 4. September 2021 die Warnstufe 1.

Dies bedeutet dann nur Geimpfte, Genesene oder Getestet dürfen:

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  • Bewirtungsleistungen in geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs (Gaststätten, Restaurants, Bars) in Anspruch nehmen
  • an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1.000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern teilnehmen
  • Dienstleistungen einer Beherbergungsstätte (Hotels, Pensionen, Jugendherbergen etc.) in Anspruch nehmen
  • eine körpernahe Dienstleistung (Friseur, Kosmetik, Solarium etc.) erhalten
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen besuchen – einschließlich Fitnessstudios, Schwimmhallen, Kletterhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen und Saunen.
  • Ausgenommen davon sind erforderliche berufliche Sitzungen, die durch Rechtsvorgaben vorgeschrieben sind, religiöse Veranstaltungen
  • Die Regelungen gelten nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts regelmäßig getestet werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landesregierung vorhanden sowie über das Bürgertelefon des Landes unter 0511/1206000 zu erfragen.


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