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Geflügelpest: Zahl der betroffenen Betriebe steigt auf 39

In den Gemeinden Garrel und Emstek wurden zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in einem Enten- und einem Putenbetrieb nachgewiesen. Der Bestand in Garrel mit 5.200 Enten wurde gestern tierschutzgerecht getötet und geräumt. Der Bestand in Emstek mit 15.700 Puten wird heute tierschutzgerecht getötet und geräumt.

Im Landkreis Cloppenburg sind bisher 39 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 573.600 Tieren (475.500 Puten, 71.900 Hähnchen und 26.200 Enten) betroffen.

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Um die Betriebe mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel wird ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Als Sperrbezirk um die Seuchenbestände in der Gemeinde Emstek und der Gemeinde Bakum wird ein Gebiet mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt.

Um die Sperrbezirke wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Seuchenbestände ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die Festlegung der Restriktionsgebiete ist geeignet und erforderlich, um das HPAI H5-Virus schnell und wirksam einzudämmen. Vor dem Hintergrund weitreichender negativer Auswirkungen bei einer Verbreitung des Virus müssen einzelne Interessen hinter dem Wohl der Allgemeinheit zurückstehen.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden.

Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Des Weiteren wird der Landkreis Cloppenburg zum Schutz gegen die Geflügelpest die Wiedereinstallung von Enten in dem festgelegten Beobachtungsgebiet derzeit nicht genehmigen.

Weitere Informationen zu den Sperrbezirken gibt es unter: www.lkclp.de

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