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Corona – Kreis verschärft Maßnahmen

Da die Gesamtzahl der aktuellen Coronafälle im Kreis Cloppenburg weiter ansteigt ergreift die Kreisverwaltung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus!

Nach offiziellen Zahlen des Landkreis Cloppenburg liegen mit Stand vom Freitag, 25.09.2020 (13:30 Uhr) 29 neue positive Testergebnisse vor. Da zeitglich 4 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 216 aktuelle Coronafälle.

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Unter den neuen Fällen sind unter anderem Schüler der BBS am Museumsdorf, Kindergartenkinder aus Löningen, eine Altenpflegerin aus Cloppenburg und weitere Fälle, die sich nicht einer Institution zuordnen lassen oder wo die Ansteckungskette noch nachvollzogen werden muss, so die Pressesprecher des Landkreis Cloppenburg.

Darüber hinaus ist die Kreisverwaltung über Ausbrüche in größeren Familieneinheiten besorgt, die wesentlich zu den hohen Infektionszahlen von heute beigetragen haben. Die Kontaktermittlung und Nachverfolgung der Infektionsketten laufen derzeit auf Hochtouren. Gleichzeitig weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass im Landkreis noch nie so viel getestet wurde, wie in dieser Woche, und auch deswegen die Fallzahlen durch Erhellung der Dunkelziffer weiter steigen.

„Die aktuellen Zahlen machen nur zu deutlich, dass die getroffenen Maßnahmen notwendig und richtig sind“, erklärt Landrat Johann Wimberg. „Auch wenn wir in dieser Woche durchaus einige Lichtblicke im Infektionsgeschehen verzeichnen konnten und der Inzidenzwert einige Tage unter 50 sank, so ist weiterhin höchste Aufmerksamkeit und alle Anstrengung erforderlich, damit die Infektionszahlen nachhaltig sinken“, so Wimberg weiter. Er sei dankbar, dass die meisten Menschen im Alten Amt Löningen die behördlichen Maßnahmen aktiv unterstützen und sich an die Regeln hielten. Nun müsse man die Entwicklung in den nächsten Tagen genau beobachten und täglich neu abwägen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten oder nicht, ergänzte der Landrat.

Verschärfte Maßnahmen ab sofort in Kraft

Die Kreisverwaltung ergreift zur Eindämmung des Coronavirus zunächst folgende Maßnahmen, die bis zum 11. Oktober gelten:

  • Die Sportausübung im Landkreis wird weiter eingeschränkt. Es werden sämtliche öffentliche und private Sportanlagen sowie Sport- und Turnhallen im gesamten Landkreis für den Vereins- und Freizeitsport gesperrt. Die Ausübung des Freizeit- und Vereinssports als Einzel- oder Mannschaftssport-lerin/Einzel- oder Mannschaftssportler auf öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Sport-, Turn- und Schwimmhallen wird verboten.
  • Ausgenommen von dem Verbot sind Sportarten, die bisher ausschließlich kontaktlos ausgeübt wurden und bei der bisher zu jeder Zeit ein Abstand von zwei Metern zwischen den sportausübenden Personen eigehalten wurde (Golfsport, Reitsport etc.). Auch die Teilnahme an von der Verordnung betroffenen Sportarten außerhalb des Landkreises ist untersagt.
  • In sämtlichen Schulen im Landkreis ab Jahrgang 5 gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Einnahme von Mahlzeiten. Auch auf Schulweg gilt die Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zueinander nicht eingehalten werden kann oder soll. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Grund- und Förderschulen.
  • Die bisherige Strategie des Landkreises, bei Coronafällen in Schulen oder Kindertagesstätten ganzen Klassen, Gruppen, Kohorten oder Jahrgängen häusliche Quarantäne zu verordnen hat sich bewährt und wird weiter verfolgt. Eine flächendeckende Schließung von Schulen oder Kindertagesstätten wird zu diesem Zeitpunkt nicht als nötig erachtet.
  • Das Bürgertelefon des Landkreis Cloppenburg (Telefon: 04471-15555) ist am Samstag und Sonntag wieder von 9 bis 12 Uhr besetzt.

Eine Zuwiderhandlung gegen die besagte Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Die geänderte Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 23. September wird vom Landkreis Cloppenburg umgesetzt. Einschränkungen gelten bei den oben aufgelisteten Punkten, so die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung.

Maskenpflicht auch für die Oberschule Garrel

Die neue Verordnung, bei der die Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse gilt, betrifft auch die Oberschule in Garrel. Die Grundschule Garrel, sowie die Grundschulen in Varrelbusch, Falkenberg, Nikolausdorf und Beverbruch sind hiervon ausgenommen.

Unterdessen sind in der Gemeinde Garrel fünf aktive Coronainfektionen und 73 Personen in Quarantäne. Die meisten aktiven Coronafälle gibt es momentan in der Stadt Löningen mit 87 Personen, in der Stadt Cloppenburg mit 33 Personen sowie in der Gemeinde Lastup mit aktuell 20 Personen.

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Verordnungen finden Sie auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de

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