Allgemein

Corona-Ausbruch in Garreler Grundschule und Seniorenheim

In der Grundschule Garrel sowie im Seniorenzentrum Haus Elisabeth gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung Corona – Neuinfektionen. Zusätzlich berichtet der Lanskreis von drei weiteren Todesfällen im Landkreis Cloppenburg.

Die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg ist bis Freitag, 27. November, 13:30 Uhr, auf 3924 gestiegen. Es liegen dem Gesundheitsamt 66 neue positive Testergebnisse aus 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden vor. Da zeitgleich 37 Personen genesen sind, steigt die Zahl der aktuellen Coronafälle auf 1107.

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Mit elf neuen postiven Testergebnissen bei vier genesenen Personen ist die Anzahl der Corna-Infektionen in der Gemeinde Garrel auf 115 gestiegen. Die Gemeinde hat damit nach Cloppenburg und Molbergen den dritthöchsten Wert im Landkreis Cloppenburg. (siehe auch: Corona Zahlen & Daten)

Inzidenzwert 241,4

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 241,4 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Zahl der stationär behandelten Personen bleibt hoch

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 33 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, sechs von ihnen auf der Intensivstation.

Weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19

Im Landkreis Cloppenburg sind ein 81-jähriger Mann aus Lastrup, ein 70-jähriger Mann aus Molbergen und ein 69-jähriger Mann aus Emstek im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. „Auch heute müssen wir leider wieder Todesfälle vermelden. Wir sind in Gedanken bei den Angehörigen der Verstorbenen“, erklärte Landrat Johann Wimberg. Damit gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 34 Covid-19-assozierte Todesfälle im Landkreis Cloppenburg.

Infektionsgeschen in Schulen, Kindertagestätten und Seniorenheimen

Das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis Cloppenburg verteilt sich erneut auf verschiedene Bereiche. Neuinfektionen wurden unter anderem aus der Grundschule Garrel, dem Seniorenstift St. Franziskus Molbergen, der Grundschule Cappeln, dem Kindergarten St. Peter und Paul Cappeln, der Johann-Comenius-Oberschule Cloppenburg, der Kindertagesstätte Unter dem Regenbogen Molbergen, dem Copernicus-Gymnasium Löningen, der BBS a.M. Cloppenburg, dem Seniorenzentrum Haus Elisabeth Garrel, dem Altenzentrum St. Franziskus Löningen und der Kreisverwaltung Cloppenburg gemeldet.

Anpassungen der Allgemeinverfügungen

Der Landkreis Cloppenburg hat seine Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen sowie durch Einschränkung des sozialen Lebens bis einschließlich Sonntag, den 20. Dezember 2020, verlängert.

Unter anderem wird das „Szenario B„ in Kindertageseinrichtungen und Schulen weiterhin angeordnet. In Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen ist der Besuch pro Bewohnerin/Bewohner durch eine Person pro Woche weiterhin zulässig, die Begrenzung auf 60 Minuten ist aber entfallen.

Neu ist, dass die Einrichtungsleitung in begründeten Einzelfällen weitere Besucherinnen und Besucher als Ausnahme zulassen kann. Voraussetzung für die Zulassung von Ausnahmen ist die Durchführung eines PoC-Antigentests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis vor Betreten der Einrichtung bei jeder weiteren Besucherin/jedem weiteren Besucher.

Des Weiteren hat der Landkreis Cloppenburg folgende Allgemeinverfügungen redaktionell und inhaltlich angepasst. Die Verfügungen gelten weiterhin bis einschließlich Donnerstag, den 31.12.2020.

– Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim erstmaligen Vorliegen eines positiven Befundes einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2

– Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines Kontaktes der sogenannten Kategorie 1 innerhalb des infektiösen Zeitraums zu einer Person, die im gleichen Haushalt wohnt, bei der erstmalig ein positiver Befund einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt

– Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg bezüglich der Anordnung einer häuslichen Isolation beziehungsweise Quarantäne beim Vorliegen eines Kontaktes der sogenannten Kategorie 1 innerhalb des infektiösen Zeitraums zu einer Person, die nicht im gleichen Haushalt wohnt, bei der erstmalig ein positiver Befund einer mikrobiologischen Untersuchung eines Abstrichs zum Nach-weis des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorliegt

Neu ist, dass Personen, die stationär in Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nach § 2 Abs. 2 NuWG wohnhaft sind, von dieser Verfügung ausgenommen sind. Auch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Kontakts in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befinden, haben die Verpflichtung zur Quarantäne erst nach ihrer Entlassung einzuhalten. Sie haben sich nach ihrer Entlassung auf direktem Weg an ihren jeweiligen Wohnort zu begeben. Auch wurde das Thema „Arbeitsbescheinigungen„ angepasst.

Ausfühliche Informationen zu den Allgemeinverfügungen unter: www.lkclp.de

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