Allgemein

79 Neuinfektionen und 53 Genesungen im Landkreis Cloppenburg

Die Zahl der aktuellen Coronafälle steigt am Donnerstag auf 1095 zusätzlich ist eine weitere Person im Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorben.

Der Landkreis Cloppenburg berichtet, dass die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg bis Donnerstag, 03. Dezember, 13:30 Uhr, auf 1095 gestiegen ist. Es liegen der Kreisverwaltung insgesamt 79 neue positive Testergebnisse aus 11 Städten und Gemeinden vor, darunter sieben aus der Gemeinde Garrel. Gleichzeitig wurden 53 Genesungen registriert, davon 10 aus Garrel. In der Gemeinde Garrel sind es nach Auskunft des Gesundheitsamt aktuell 111 aktive Corona-Infektionen. Den Verlauf in der Gemeinde gibt es detailiert unter: Corona Zahlen & Daten

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Inzidenzwert sinkt auf 200,4

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 200,4 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 26 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, fünf von ihnen auf der Intensivstation.

42. Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Im Landkreis Cloppenburg ist ein 79-jähriger Mann aus Emstek im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen des Verstorbenen“, erklärt Landrat Johann Wimberg. Damit gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt 42 Covid-19-assoziierte Todesfälle im Landkreis Cloppenburg.

Senioreneinrichtungen bilden Schwerpunkt

Verschiedene Senioren- und Pflegeeinrichtungen sind heute der Schwerpunkt des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Cloppenburg. Unter den Neuinfektionen sind 10 Mitarbeiter und 13 Bewohner des Seniorenstifts St. Franziskus Molbergen, 3 Infizierte des St.-Elisabeth-Stifts Lastrup, 2 Infizierte des Altenzentrums St. Franziskus Löningen sowie eine Infizierte des St. Pius-Stifts Altenheim Cloppenburg.

Testungen mindestens zweimal pro Woche

Der Landkreis Cloppenburg hat in einer Allgemeinverfügung gegenüber den vollstationären Pflegeeinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) im Landkreis Cloppenburg angeordnet, dass sie ab Montag, dem 07. Dezember 2020 weiterhin nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen dürfen, die mindestens zweimal pro Woche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durch PoC-Antigentests getestet werden und dabei ein negatives Testergebnis haben. Zwischen zwei Abstrichen müssen mindestens 48 Stunden liegen.

Positive Testergebnisse mittels PoC-Antigentest sind umgehend mittels PCR-Verfahren zu verifizieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses mittels PCR-Verfahren gilt die Person als positiv getestet. Der Einsatz in der Einrichtung ist untersagt. Ausgenommen von der Testpflicht durch die Pflegeeinrichtungen sind Personen, die keinen direkten Kontakt zu den Bewohnern haben. Die Anordnung gilt bis einschließlich Sonntag, den 20. Dezember 2020.

Grundschüler: Keine Maskenpflicht im Unterricht

Der Landkreis Cloppenburg hat heute (03. Dezember), wie bereits angekündigt, seine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen geändert. Im vom Landkreis angeordneten „Szenario B“ ist im Primarbereich, also auch in den Grundschulen, keine Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts zu tragen. Die Grundschüler müssen die Maske allerdings auf dem Schulgelände und im Gebäude tragen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat gestern aufgrund des akuten Bedarfs einer schnellstmöglichen Massenimpfung gegen das Corona-Virus ein außergewöhnliches Ereignis von landesweiter Tragweite nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz festgestellt. Das Innenministerium übernimmt in enger Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die zentrale Leitung der Bekämpfung des Ereignisses für alle Katastrophenschutzbehörden in Bezug auf den Aufbau und den organisatorischen und operativen Betrieb der Impfzentren durch die kommunalen Katastrophenschutzbehörden.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz sind während der Dauer der Teilnahme, bei der Bekämpfung einer Katastrophe oder eines außergewöhnlichen Ereignisses oder bei einem Katastrophenvoralarm auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen.

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