Allgemein

7.300 Putenhähne nach weiteren Geflügelpest-Ausbruch getötet

Nach weiteren Geflügelpest-Ausbruch in zwei Putenbetrieben im Landkreis Cloppenburg steigt die Anzahl der betroffenen Betriebe auf 33.

In den Gemeinden Garrel und Emstek wurden am Montag (15.03.2021) zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N8 in Putenbetrieben nachgewiesen. Die Bestände in Garrel mit 7.300 Putenhähnen und in Emstek mit 9.900 Putenhähnen wurden, laut Angaben des Landkreis Cloppenburg, bereits heute tierschutzgerecht getötet.

Werbung


489.200 Tiere bislang betroffen

Nach Angaben des Landkreis Cloppenburg sind bisher 33 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 489.200 Tieren (400.300 Puten, 71.900 Hähnchen und 17.000 Enten) betroffen.

Um die Betriebe mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete Sperrbezirke sowie ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk in der Gemeinde Emstek wird das Gebiet um den Seuchenbestand sowie die drei Seuchenbestände im Landkreis Vechta mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Als Sperrbezirk in der Gemeinde Garrel wird das Gebiet um die Seuchenbestände mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Um die Sperrbezirke wird mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um die Seuchenbestände ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

“Die Festlegung der Restriktionsgebiete ist geeignet und erforderlich, um das HPAI H5-Virus schnell und wirksam einzudämmen. In sämtlichen Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Cloppenburg ist die Teilausstallung untersagt.” so Kreissprecher Frank Beumker.

Der Landkreis Cloppenburg hat des Weiteren eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern und Molbergen sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Das hochpathogene Virus H5N8 wurde bereits in nunmehr 31 Putenbeständen verteilt auf fünf Gemeinden des Landkreises Cloppenburg und je in einem Entenbestand in der Gemeinde Garrel und einem Hühnerbestand in der Gemeinde Lastrup festgestellt. Es hat darüber hinaus mehrere Ausbrüche in Putenbeständen in mehreren Bundesländern gegeben. Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen im festgesetzten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.

In betroffenen Städten und Gemeinden befinden sich außerhalb der festgelegten Restriktionsgebiete noch zahlreiche geflügelhaltende Betriebe mit Truthühnern. Aufgrund der Nähe zum bestehenden Restriktionsgebiet ist das Infektionsrisiko für diese Betriebe hoch – dies zeigt die aktuelle, hochdynamische Lage. Des Weiteren können neben den bereits bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebieten durch die Einrichtung eines Wiedereinstallungsverbotsgebietes in den genannten Gemeinden weitere Restriktionszonen durch neue Ausbrüche mit zeitlichen Überlappungen vermieden werden. Die Vermeidung der Anordnung weiterer Restriktionszonen führt zu einer Entlastung der Betriebe, die ansonsten zum wiederholten Male von einer Restriktionszone betroffen wären. Die Anordnung ist daher aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich.
Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza weiterhin gültig ist.

Sämtliches im Landkreis Cloppenburg gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

Weitere Informationen zu den Sperrbezirken gibt es auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de

War dieser Artikel für Sie hilfreich?


Jetzt unseren kostenlosen E-Paper abonieren!

Schreibe einen Kommentar