Zahl der akuten Coronafälle steigt auf 17
Die Anzahl der akut erkrankten Personen im Landkreis Cloppenburg ist erneut angestiegen.
Wie der Landkreis Cloppenburg mit Stand: Freitag, 24.07.2020 (13:30 Uhr) mitteilt, ist die Anzahl der Personen die aktuell an dem Coronavirus erkrankt sind auf 17 gestiegen.
Aus der Gemeinde Garrel sind momentan vier Personen an Corona erkrankt, sieben weitere Personen befinden sich in Quarantäne.
Tests in Cloppenburger Senioreneinrichtung negativ
Der Landkreis Cloppenburg teilt weiter mit, das sämtliche Tests, die am Mittwoch (22.07.2020) vorsorglich in einer Altenpflegeeinrichtung in Cloppenburg durchgeführt wurden negativ ausgefallen sind. Von rund 130 Angestellten und Bewohnern, bei denen Abstriche genommen wurden, liegen bislang 106 negative Testergebnisse vor. Die restlichen Ergebnisse werden voraussichtlich bis Montag ausgewertet sein. Das Gesundheitsamt geht allerdings auch hier von negativen Befunden aus, da das Infektionsrisiko durch längere Abwesenheit der infizierten Mitarbeiterin in diesem Fall sehr unwahrscheinlich war.
Testergebnisse eines fleischverarbeitenden Betriebes aus der Gemeinde Garrel
Nach dem bei Mitarbeitern eines Garreler Betriebes positiv getestet wurden, wurde am 22. und 23. Juli das gesamte Personal auf das Coronavirus getestet. Sämtliche Kollegen der vergangene Woche positiv getesteten Mitarbeiter, es handelt sich um eine Schicht, sind negativ getestet worden.
Ein Ergebnis eines Angestellten, wohnhaft in Oldenburg, war laut Landkreis Cloppenburg fraglich positiv, wodurch eine Infektion noch nicht nachgewiesen werden konnte. Der Mitarbeiter wurde erneut abgestrichen, das Ergebnis steht aber noch aus. Bis dahin stehen der besagte Mitarbeiter und zwei seiner Kontaktpersonen unter häuslicher Quarantäne. Weitere Ergebnisse aus den Tests im betroffenen Betrieb stehen noch aus.
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Ab kommender Woche ist eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises gültig. Gegenüber den Schlacht- und Zerlegebetrieben im Landkreis Cloppenburg wird angeordnet, dass sie ab Inkrafttreten der Verfügung nur Personen in der Produktion einsetzen dürfen, die mindestens einmal pro zehn Tagen auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet worden sind und dabei ein negatives Testergebnis haben.
Dabei ist das sogenannte „Pooling-Verfahren“ gestattet, das erlaubt, mehrere Proben mit einem Test gleichzeitig zu untersuchen. Ein negatives Ergebnis entlastet somit alle zusammen Getesteten, bei einem positiven Befund erfolgen weitere Tests der einzelnen Abstriche. So können größere Personenzahlen routinemäßig getestet werden, ohne die vorhandenen Laborkapazitäten auszureizen. Die Auswertung muss durch ein anerkanntes Labor vorgenommen werden und die Nachweise über die Testungen sind auf dem Betriebsgelände vorzuhalten. Die Kosten der Nachweistestungen hat der Betriebsinhaber zu tragen. Damit folgt die Kreisverwaltung einem Erlass des Landes Niedersachsen.
Im Einzelfall können durch das Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg Ausnahmen von der Testverpflichtung zugelassen werden, wenn der jeweilige Betrieb den Nachweis erbringt, dass durch den Einbau und den Betrieb von Hochleistungsfilteranlagen die Gefahr einer Beschleunigung des Infektionsgeschehens durch die besonderen klimatischen Bedingungen in der Produktion dauerhaft beseitigt wurde.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de