Region

Zahl der aktuellen Coronafälle sinkt auf 751

84 Neuinfektionen und 134 Genesungen im Landkreis Cloppenburg​Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg ist bis Mittwoch, 16. Dezember, 13:30 Uhr, auf 751 gesunken. Es liegen der Kreisverwaltung insgesamt 84 neue positive Testergebnisse vor. Gleichzeitig wurden beim Gesundheitsamt 134 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der bislang positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis liegt derzeit bei 4738.

Übersicht der aktiven Corona-Fälle

Barßel: 18

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Bösel: 29

Cappeln: 26

Cloppenburg: 200

Emstek: 51

Essen: 43

Friesoythe: 110

Garrel: 65

Lastrup: 43

Lindern: 17

Löningen: 63

Molbergen: 66

Saterland: 20

Inzidenzwert 157,6

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 157,6 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.

Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 27 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, fünf von ihnen auf der Intensivstation.

Schwerpunkte Cloppenburg und Friesoythe

Die heutigen Neuinfektionen im Landkreis Cloppenburg verteilen sich flächendeckend auf alle 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Infektionsschwerpunkte sind die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Von dem Wohnpark Lokschuppen Cloppenburg wurden dem Gesundheitsamt drei und von einem Schlacht- und Zerlegebetrieb in Emstek zwei neue positive Fälle gemeldet. Fünf Schüler wurden ebenfalls positiv getestet, sie befanden sich als Kontaktpersonen zum Testzeitpunkt bereits in häuslicher Quarantäne.

Anpassung der Verfügungen

Der Landkreis Cloppenburg hat seine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs
von Kindertageseinrichtungen und Schulen bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021, verlängert.

Ebenfalls wurde die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des sozialen Lebens im Landkreis Cloppenburg bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021, verlängert.

Neu gefasst wurde, dass im Rahmen der Religionsausübung als Besucherinnen und Besucher im Sinne der Nds. Corona-VO alle teilnehmenden Personen mit Ausnahme der Zelebranten und einzelne mitwirkende Sängerinnen und Sänger gelten. Der Gesang von maximal drei mitwirkenden Sängerinnen und Sängern gleichzeitig ist zulässig. Für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer muss in geschlossenen Räumen durchschnittlich fünf Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Kinder bis zum 3. Lebensjahr sind von dieser Regelung ausgenommen.

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