Zahl der aktuellen Coronafälle sinkt auf 457
39 neue Fälle und 95 Genesungen im Landkreis Cloppenburg.
Die Zahl der aktuellen Coronafälle im Landkreis Cloppenburg ist bis Mittwoch, 27. Januar, 12:00 Uhr, auf 457 gesunken. Es liegen insgesamt 39 neue positive Testergebnisse vor. Es lässt sich kein Infektionsschwerpunkt ausmachen, so Kreissprecher Sascha Rühl. Gleichzeitig wurden 95 Genesungen registriert. Die Gesamtzahl der bislang positiv getesteten Personen im Landkreis liegt derzeit bei 6269.
Die aktuellen Zahlen aus der Gemeinde Garrel gibt es unter: Corona Zahlen & Daten
Inzidenzwert: 128,9
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 128,9 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.
42 Personen in stationärer Behandlung
Die drei Krankenhäuser im Kreisgebiet haben dem Landkreis Cloppenburg gemeldet, dass 42 Corona-Infizierte stationär behandelt werden, 7 von ihnen auf der Intensivstation.
Todesfall in der Gemeinde Essen
Im Landkreis Cloppenburg ist eine weitere Person im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion verstorben. Es handelt sich dabei um einen 83-jährigen Herren aus der Gemeinde Essen. „Wir denken jetzt an die Angehörigen, denen unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gilt “, sagte Landrat Johann Wimberg.
Fahrschulunterricht untersagt
Wie das Land Niedersachsen mitgeteilt hat, ergeben sich ab sofort Änderungen in der Auslegung der Niedersächsischen Coronaverordnung, laut der nun auch der aufsuchende Präsenzunterricht untersagt ist. Das bedeutet, dass neben dem theoretischen ab sofort auch der praktische Fahrschulunterricht und der Nachhilfeunterricht bei Schülern zu Hause nicht mehr angeboten werden darf. Prüfungen und Fahrprüfungen dürfen weiterhin angeboten werden. Auch die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung bleibt gestattet. Die Arbeit von Hundeschulen ist nunmehr auch im 1:1 Unterricht unzulässig. Weiterhin zulässig ist die Durchführung von Prüfungen. Daneben ist die Ausbildung von Rettungs- und Suchhunden zulässig.
Der Landkreis hat unterdessen seine „Häufig gestellten Fragen“ (FAQs) auf der Startseite der Homepage www.lkclp.de an die neue Niedersächsische Verordnung angepasst.