Region

Waldbrandgefahr im Kreis Cloppenburg

Landkreis Cloppenburg ergreift Schritte zur Verhütung von Bränden in Wäldern, Mooren und Heidegebieten

Hitze, Trockenheit und zu geringe Niederschläge führen zu einer deutlich erhöhten Brandgefahr in Wäldern, Mooren und Heidegebieten. Zur Eindämmung der aktuellen Gefahrenlage hat sich der Landkreis Cloppenburg zum Erlass einer Verordnung zur Verhütung der Brandgefahren entschlossen. Die Verordnung verbietet es den Besucherinnen und Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die Straßen, befahrbaren Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.

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Ebenfalls verboten ist es, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen. Das Wildparken am Straßenrand ist somit ebenfalls ausdrücklich vom Verbot erfasst, da es möglich ist mit den noch heißen Katalysatoren Vegetation am Straßenrand in Brand zu setzen.

Feuer und Grillverbot

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch das Grillen sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten ist. Das Verbot gilt auch auf in diesen Gebieten ausgewiesenen Grillplätzen. Wichtig ist zudem das Verbot, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Bis zu 5.000,- € Geldbuße

Wer sich nicht an diese Verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Ausgenommen von den Verboten ist die Erledigung von öffentlichen Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.

Die Verordnung tritt am 20. Juli in Kraft und kann auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg eingesehen werden.

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