Region

Corona – neuer Negativrekord!

Höchste Zahl an neuen Corona-Fällen seit Pademiebeginn im Kreis Cloppenburg.

Der Landkreis Cloppenburg meldete am Freitag, 26. November 2021 (Stand: 12:00 Uhr) 248 neue positive Corona-Fälle und damit die meisten neuen Infektionen seit Pademiebeginn. Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden 153 Personen als genesen gemeldet. Damit steigt die Zahl der aktiven Corona-Fälle auf aktuell 1.220 an.

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Infektionsgeschehen weit verteilt

“Das Infektionsgeschehen setzt sich flächendeckend auf hohem Niveau fort. Die 248 Neuinfektionen verteilen sich kreisweit auf Personen zwischen den Geburtsjahrgängen 1931 und 2021. 31 der neuen Corona-Infizierten sind jünger als 20 Jahre alt; 12 Personen sind älter als 70 Jahre alt. Das Infektionsgeschehen zieht sich weiterhin durch alle gesellschaftlichen und beruflichen Bereiche.” heißt es von Seiten des Landkreis.

84 aktive Fälle in Garrel

Am Freitag wurden in der Gemeinde Garrel 10 neue positive Testergebnisse gemeldet. Demgegenüber stehen 11 Genesungen. Dadurch sinkt die Zahl der aktiven Corona-Infektionen in Garrel leicht auf nun 84. Die meisten Neuinfektionen gab es in der Stadt Cloppenburg mit 56, in der Gemeinde Essen mit 27 sowie in der Stadt Friesoythe mit 26.

Inzidenzwert: 334,8

Das Robert-Koch-Institut hat am Freitag einen Inzidenzwert von 334,8 für den Landkreis Cloppenburg ermittelt. Zudem ist der Leitindikator Hospitalisierung auf 6,7 angestiegen. Der Indikator Intensivbetten liegt bei 8,5.

In den Krankenhäusern im Kreis Cloppenburg werden aktuell 15 Corona-Patienten stationär behandelt, zwei davon intensiv medizinisch. Zudem befinden sich 1.155 Personen in Quarantäne.

Kreisverwaltung stellt auf 3G um

Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass ab Montag, 29.11.2021, ein Zutritt ins Kreishaus und in die Nebenstellen für Besucher*innen nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist.

Einlass erhält also nur, wer einen Impf- bzw. Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen kann. Das Testergebnis darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. Zulässig ist auch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Selbsttest reicht nicht aus und Tests unter Aufsicht werden nicht angeboten.

Des Weiteren ist von den Besucher*innen ein Ausweisdokument zur Identifikation bereitzuhalten. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 3G-Regelung nicht.

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