Alkoholtestkäufe im Kreis Cloppenburg
Erschreckendes Ergebnis bei den letzten Alkoholtestkäufen im Landkreis Cloppenburg
Das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg und die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta haben nach coronabedingter Unterbrechung die Alkoholtestkäufe wieder aufgenommen.
Zweitschlechtestes Ergebnis!
Beim ersten Testkauf in kreisweit 26 Verkaufsstellen kam es zu einem besorgniserregenden Ergebnis. In 76,9% der Testkäufe kam es zum Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige. Dies ist der zweitschlechteste Wert seit 2013 (78,26%). Das Ergebnis spricht für sich. Der Alkoholtestkauf zeigt auch deutlich, dass eine Regelmäßigkeit dieser Art des Jugendschutzes scheinbar sein muss, um die Sensibilität beim Verkaufspersonal zu wecken. Aber auch die Verantwortlichen in den Verkaufsstellen sollten ihren Mitarbeitenden in Bezug auf die Umsetzung des Jugendschutzes durch Schulungen und Aufklärung unter die Arme greifen.
Seit über zehn Jahren werden im Landkreis Cloppenburg zwei- bis dreimal im Jahr Testkäufe dieser Art durchgeführt. Der Ablauf ist dabei seit Jahren der gleiche: Die minderjährigen Testkäufer gehen in Supermärkte, Tankstellen, Kioske oder ähnliche Einrichtungen und versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Kommt es zu einem Verstoß, gehen die Mitarbeiter vom Jugendamt und der Polizei in die Verkaufsstelle und nehmen die Ordnungswidrigkeit auf, dass somit auch ein Bußgeldverfahren zur Folge hat.
Keine Ausweiskontrollen in 90% der Tests
„Die Zahl ist alarmierend“, so die Kreisjugendpflegerin des Landkreises Cloppenburg, Alexandra Pille. „In 90% der Fälle wurde nicht einmal nach einem Ausweis gefragt!“ Dies ist die einzige Möglichkeit für den Verkäufer, sich beim Alter auf der sicheren Seite zu wissen. „Lieber einmal zu viel nach dem Ausweis gefragt, als einmal zu wenig“, ist die Devise der Kreisjugendpflegerin. Denn so ein Bußgeld kann bei 300,- Euro liegen. Schon lange ist es keine gute Idee mehr, sich nur auf das äußere Erscheinungsbild der Käufer zu verlassen.
„Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Alkohol, den junge Menschen trinken, geht immer durch die Hand Erwachsener. Ob es die gutgemeinte Flasche der Eltern oder der 18-jährige Kumpel ist, sie alle geben den Alkohol an die Personengruppe weiter, die durch das Jugendschutzgesetz geschützt werden soll“, so Pille abschließend.