97 neue positive Testergebnisse
Die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Cloppenburg ist weiter sehr hoch.
Das Gesundheitsamt teilt mir, dass die Gesamtzahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen im Landkreis Cloppenburg bis Donnerstag, 05. November, 13:30 Uhr, auf 2482 gestiegen ist.
“Es liegen 97 neue positive Testergebnisse aus zwölf Städten und Gemeinden vor. Da zeitgleich 96 Personen genesen sind, zählt der Landkreis derzeit 980 aktuelle Coronafälle. Es ist erneut der bislang höchste Wert seit Beginn der Pandemie im Landkreis Cloppenburg.“ so Kreissprecher Frank Beumker.
Erneut verteilen sich die Neuinfektionen auf verschiedene Bereiche. „Da auch heute positive Testergebnisse aus Schulen, Kindertageseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen gemeldet wurden, wird der Landkreis Cloppenburg seine Maßnahmen weiter verschärfen und eine neue Allgemeinverfügung erlassen, mit der wir einmal mehr über die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hinausgehen“, erklärte Landrat Johann Wimberg.
Inzidenzwert 336,9
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat um 9 Uhr eine 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner von 336,9 für den Landkreis Cloppenburg errechnet.
Szenario B an Schulen und Kindergärten
Ab Montag wird in Schulen sowie in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich das so genannte „Szenario B“ gelten.
An den Schulen wird Unterricht im Wechselmodell, in geteilten Lerngruppen, erfolgen. Es kommt zu einer abwechselnden Beschulung von Klassengruppen, bei der die Schüler mal in der Schule und dann zu Hause Unterricht erhalten.
Durch das Szenario B werden auch die Schülerbusverkehre deutlich entzerrt, so die Kreisverwaltung. Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass auch die 21 zusätzlichen Verstärkerbusse weiter eingesetzt werden.
Gruppentrennung in Kindergärten
In Kindertageseinrichtungen bedeutet Szenario B den eingeschränkten Betrieb. Es gilt dann das Prinzip der strengen Gruppentrennung. Offene Gruppenkonzepte sind untersagt.
Einschränkungen in Pflegeeinrichtungen
In Pflegeeinrichtungen ist ab Montag der Besuch durch eine Person pro Woche für die Dauer von 60 Minuten zulässig, so die Kreisverwaltung.
Weitere Informationen auch auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter www.lkclp.de