Politik

Kreistag: Bürgerschaft für Krankenhäuser unter Vorbehalt

Landkreis Cloppenburg setzt sich für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ein

In einer Sondersitzung des Kreistages am 28. November 2023 hat der Landkreis Cloppenburg die Entscheidung für die Ermöglichung von Ausfallbürgschaften für das St. Josefs-Hospital Cloppenburg und das St.-Marien-Hospital Friesoythe getroffen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Zusätzlich entwickelt die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Krankenhäusern unter Führung von Landrat Johann Wimberg und Einbeziehung eines auf Gesundheitswirtschaft spezialisierten Beratungsunternehmens eine Konzeption für die perspektivische Gesundheitsversorgung im Landkreis.

Werbung


Erhebliche finanzielle Unterstützung

Der Landkreis Cloppenburg leistet seit Jahren in erheblichem Umfang finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser im Landkreis.

Die drei Krankenhäuser im Landkreis Cloppenburg an den Standorten Cloppenburg, Friesoythe und Löningen sind freigemeinnützig und in Trägerschaft katholischer Stiftungen. Im Frühling 2023 wurde vom dortigen Träger eine Umwandlung der St. Anna Klinik in Löningen zu einem regionalen Gesundheitszentrum in Kooperation mit dem Christlichen Krankenhaus Quakenbrück angekündigt. An keinem der Häuser ist der Landkreis Cloppenburg beteiligt und hat daher auch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Häuser.

Dennoch unterstützt der Landkreis Cloppenburg, wie auch die Standortkommunen, alle Krankenhäuser bereits seit vielen Jahren auf Basis eines Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 26. Oktober 2010 mit hohen Investitionszuschüssen mit Zweckbindung für die Baumaßnahmen. Aktuell gibt es für das St. Josefs-Hospital Cloppenburg eine Förderung in Höhe von 7,9 Mio. Euro und für das St.-Marien-Hospital Friesoythe in Höhe von 6,6 Mio. Euro. Wesentlich hierbei ist, dass es sich im Rahmen der dualen Finanzierung von Krankenhäusern um investive Mittel für Bautätigkeiten handelt, die nicht zur Abdeckung von Betriebsverlusten verwendet werden dürfen.

Ausfallbürgschaft während der Pandemie

Bereits während der COVID-Pandemie hat der Landkreis Cloppenburg den Krankenhäusern mit befristeten Ausfallbürgschaften geholfen. Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht erfolgte ausnahmsweise zur Abwendung einer möglichen wirtschaftlichen Notlage, bedingt durch die Folgen der Pandemie. Diese Ausfallbürgschaften mussten durch die Häuser jedoch nicht in Anspruch genommen werden, weil angekündigte Freihaltepauschalen des Bundes rechtzeitig genug ausgezahlt wurden.

Landrat Wimberg stellt dazu fest: „Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung für unsere Bevölkerung ist von herausragender Bedeutung. Gleichwohl sind die Möglichkeiten der Unterstützung nicht kommunaler Unternehmen durch EU- und Kommunalrecht stark eingeschränkt. Außerdem ist der Landkreis natürlich verpflichtet, mit öffentlichen Mitteln sorgsam umzugehen und Risikovorsorge zu betreiben.“

Deutsche Krankenhäuser stehen unter starkem finanziellem Druck

Nach Angaben des Deutschen Krankenhausinstituts sehen bundesweit rund 70 Prozent der Krankenhäuser ihre Existenz kurz- oder mittelfristig gefährdet. In Niedersachsen erwarten laut Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft 164 Krankenhäuser ein Defizit von 532 Millionen Euro. Von dieser, die gesamte Krankenhauslandschaft betreffenden existenzbedrohenden Situation sind auch die katholischen Häuser in Cloppenburg und Friesoythe nicht verschont. Ende des Jahres 2022 wendeten sich die Krankenhäuser erneut mit dem Wunsch, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, an den Landkreis.

Die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurde beauftragt, eine betriebswirtschaftliche Analyse der Häuser durchzuführen und die rechtlichen Anforderungen für eine Unterstützung des Landkreises, unter Berücksichtigung des Kommunal- und EU-Beihilferechts, zu analysieren. In den weiteren Gesprächen, die bis in den Sommer 2023 geführt wurden, teilten die Häuser jedoch mit, dass die gestellten Anträge zu diesem Zeitpunkt nicht weiterverfolgt werden sollten.

Im September 2023 wurde von Seiten der Krankenhäuser während eines weiteren persönlichen Treffens ein konkreter Bedarf an Unterstützung angekündigt. Am 13. Oktober 2023 haben das St. Josefs-Hospital (7 Mio. Euro) und am 26. Oktober 2023 das St.-Marien-Hospital (3 Mio. Euro) offizielle Anträge auf finanzielle Unterstützung an den Landkreis Cloppenburg gestellt. Die Kommunalaufsicht im niedersächsischen Innenministerium als zuständige Genehmigungsbehörde für den Landkreis wurde umgehend informiert und um Auskunft gebeten, welche rechtlich möglichen Schritte eingeschlagen werden dürfen.

Mitwirkung der Krankenhäuser erforderlich

Seitdem hat es einen intensiven Austausch zwischen den Krankenhäusern und der Kreisverwaltung gegeben, um eine wirtschaftliche und rechtliche Prüfung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen durchzuführen. Zur Erfüllung dieser verbindlichen Rahmenbedingungen müssen die Krankenhäuser noch weitere Unterlagen zur Verfügung stellen.

Um die Einhaltung aller kommunal- und EU-beihilferechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von finanziellen Hilfen an nicht kommunale Unternehmen zu ermöglichen, ist auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht ein maßgeblicher Einfluss des Landkreises auf die Geschäftstätigkeit erforderlich. Nur dann können unter Beachtung der strikten rechtlichen Anforderungen ausnahmsweise kommunale Mittel für die operative Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt und gemeinsam mit den Beiträgen der bestehenden Krankenhausträger die aktuellen Herausforderungen bestritten werden. Die Verantwortlichen in den Krankenhäuser sind darüber informiert.

Kreistag beauftragt Kreisverwaltung

In diesem Kontext hat der Kreistag am 28. November 2023 in einer nichtöffentlicher Sitzung die Kreisverwaltung beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen und Handlungen für die Gewährung von Ausfallbürgschaften vorzubereiten. Jede Ausfallbürgschaft eines Landkreises muss durch das niedersächsische Innenministerium als zuständige Kommunalaufsicht genehmigt werden. Der Landkreis Cloppenburg kann die Bürgschaften deshalb noch nicht final gewähren. Entsprechend sieht der Beschluss auch vor, dass sich Träger und Landkreis bis zum 30. Juni 2024 über die zukünftige Struktur einigen müssen.

Dauerhafte Gesundheitsversorgung im Landkreis im Fokus

Seit geraumer Zeit ist bekannt, dass Gesetzgeber und Kostenträger die Anzahl der Krankenhäuser in ganz Deutschland stark reduzieren wollen. Hinzu kommt die mangelhafte Finanzausstattung der Krankenhäuser jetzt und nach aktueller Prognose auch in der nahen Zukunft.

Im Kontext der bundesweiten Krankenhausreform und des neuen niedersächsischen Krankenhausgesetzes erachtet der Landkreis eine standortübergreifende, gemeinsame Entwicklung der lokalen Krankenhausversorgung als nötig und zielführend. Landrat Wimberg bekräftig auf Basis des Kreistagsbeschlusses seine grundsätzliche Bereitschaft, gemeinsam mit den derzeitigen Trägern die Strukturen der Gesundheitsversorgung im Landkreis zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

War dieser Artikel für Sie hilfreich?


Jetzt unseren kostenlosen E-Paper abonieren!

Schreibe einen Kommentar