Region

Bauernproteste – Kreisverwaltung warnt vor spürbaren Folgen

Blockade der Bundesstraße 213 am Montag, 8. Januar.

Die Kreisverwaltung informiert über eine Demonstration, die am Montag, 8. Januar, ganztägig für deutliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr im Südkreis und darüber hinaus sorgen wird.

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Geplant ist im Rahmen des „Generalstreiks der Spediteure / Landwirte“ eine Blockade der Bundesstraße 213 zwischen 4:00 Uhr und 23:50 Uhr rund um den Bereich der JAEGER Tankstelle.

Bereich weiträumig umfahren

“Allerdings: Auf welchen Bereich der Bundesstraße sich die Demonstration letztendlich ausdehnen wird, ist aktuell nicht absehbar. Es wird angeraten, den Bereich weiträumig zu umfahren.” so Kreissprecher Rühl.

Gleichzeitig wird auf deutliche Auswirkungen auf den ÖPNV und somit auf den Schülerverkehr hingewiesen. Es ist möglich, dass sich Staus auf weitere Straßen rund um die B 213 erstrecken, heißt es von Seiten des Landkreis. Die B 213 wird laut Veranstalter auch außerhalb des Landkreises Cloppenburg blockiert, so dass von Reisen auf oder entlang dieser Route von der Autobahn 1 bis Nordhorn im Emsland am Montag abgesehen werden sollte.

Die Kreisverwaltung hat dem Veranstalter Beschränkungen vorgeschrieben. So muss unter anderem eine Spur der B 213 als Rettungsgasse stets freigehalten werden. Blockiert wird diese Spur nur an den Auffahrten und muss in dringenden Fällen für Einsatzkräfte freigegeben werden.

Schleichwege meiden

Von der Nutzung von „Schleichwegen“ entlang der B 213 wird seitens der Kreisverwaltung abgeraten. Aufgrund der aktuellen Witterung sind die Straßenränder vielerorts in hohem Maße aufgeweicht, wodurch die Unfallgefahr deutlich erhöht ist. Vor allem schwere Fahrzeuge könnten abrutschen und umkippen. Die Gemeinde Lastrup hat in Gesprächen angekündigt, Gemeindestraßen vorsorglich sperren zu wollen.

Gemeinsames Kooperationsgespräch

An einem Kooperationsgespräch mit dem Versammlungsleiter haben sich am Freitag die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, die Gemeinde Lastrup, die Straßenmeisterei Löningen sowie das Straßenverkehrsamt und das Ordnungsamt des Landkreises beteiligt.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass jede anzeigepflichtige Versammlung gemäß der gesetzlichen Vorgaben genau geprüft wird. Die Versammlungsfreiheit ist ein im Grundgesetz fest verankertes Gut, das eine sehr hohe Priorität genießt und Versammlungsverbote nur in seltenen Fällen vor Gerichten Erfolg haben.

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