Politik

Bekanntmachung zur Direktwahl durch die Gemeinde Garrel

Die Gemeinde Garrel hat Informationen zur Direktwahl am 01.12.2019 als Wahlbekanntmachung veröffentlicht:

1. Am 01. Dezember 2019 findet in der Gemeinde Garrel die Bürgermeisterwahl statt.Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. Es besteht die Möglichkeit einer Stichwahl. Diese würde am 15. Dezember 2019 stattfinden.

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2. Die Gemeinde Garrel ist in 12 Wahlbezirke eingeteilt.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 10.11.2019übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Die Stimmzettelwerden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Der Stimmzettel enthältdie zugelassenen Wahlvorschläge.

4. Jede wählende Person hat eine Stimme.

5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimme gelten soll. Sofern mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettelabgegeben wird, führt dies zur Ungültigkeit des Stimmzettels!

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.

7.Die wählende Person, die keinen Wahlscheinbesitzt, kann die Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben.

8. Die wählende Person, die einen Wahlscheinbesitzt, kann an der Wahl

a) durch Stimmabgabein einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder

b) durch Briefwahlteilnehmen.

9. Wer durch Briefwahlwählt,

a) kennzeichnet seinen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet,

b) legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,

c) unterschreibt unter Angabe des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“,

d) legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag,

e) verschließt den Wahlbriefumschlag und

f) übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen zuständigen Wahlleitung abgeben werden.Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen.

10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

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