Region

Verbot von Feuerwerk an Silvester

Der Landkreis Cloppenburg hat eine Allgemeinverfügung bezüglich Feuerwerk an Silvester erlassen, hierbei sind auch Straßen und Plätze in der Gemeinde Garrel aufgeführt.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (29.12.2021) als bekanntgegeben. Die Anordnung tritt mit der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung in Kraft. Sie
gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung bis einschließlich Samstag, den 1. Januar 2022.

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Auf den folgenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie belebten öffentlich zugänglichen Flächen ist das Abbrennen und Mitführen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F 2 untersagt ist:

Im gesamten Landkreis Cloppenburg:

Alle öffentlichen und öffentlich zugänglichen Spiel-, Kindergarten-, Schul- und Sportplätze sowie darüber hinaus zusätzlich in den Städten und Gemeinden:

Gemeinde Garrel:

1. der Dorfplatz/Busbahnhof an der „Hauptstraße“
2. der Busbahnhof an der Straße „Am Sportplatz“
3. der Dorfpark an der „Petersfelder Straße“
4. der Schützenplatz an der Straße „Am Sportplatz“

Gemeinde Barßel:

Barßel:
1. der gesamte Hafenbereich mit angrenzendem Wohnmobilstellplatz
2. die Straße „Auf dem Zetel“ von der „Lange Straße“ bis zur „Eschstraße“
3. der Bereich um den Netto-Markt, einschließlich „Soeste-Parkplatz“
4. das gesamte Gelände des Rathauses, einschließlich „Rathaus-Park“
5. der öffentlich zugängliche Bereich um den K & K – Markt, einschließlich Dorfplatz
6. die „Lange Straße“ von Hausnummer 22 bis zum Bahnübergang
7. der zentrale Busbahnhof „ZOB“
8. der Bereich um die „Ebkenssche Windmühle“
9. der „Mühlenweg“ von der „Pestalozzistraße“ bis zur „Mühlenbrücke“
10. der öffentlich zugängliche Parkplatz um den „Lidl-Markt“ und „Getränke Hoffmann“
11. der öffentlich zugängliche Parkplatz um das „Jysk“ und „aktiv fitnessclub Barßel“
12. der öffentlich zugängliche Parkplatz um das Einkaufszentrum „Krumme Kamp“ bis hin zur „SB-Waschanlage“
13. der öffentlich zugängliche Parkplatz um das „Bowlingcenter Barßel“ und den ehemaligen „Blumen-, Obst- und Gemüsehandel Peter Kok“
14. der „Ellerbrooksweg“ zwischen „Neptunstraße“ und „Hammerkeweg“

Barßelermoor:

1. der Bereich „Barschstraße“/Ecke „Karpfendamm“
Elisabethfehn:
1. der Bereich um das Dorfgemeinschaftshaus und dem Restaurant Saloniki
2. der Bereich um das Moor- und Fehnmuseum
3. der öffentlich zugängliche Parkplatz um den „Markant-Markt“

Harkebrügge:

1. der Schützenplatz
2. der öffentlich zugängliche Bereich zwischen der Gaststätte Block, der kath. Kirche und dem Pfarrheim

Reekenfeld:

1. der Bereich um die Mehrzweckhalle

Gemeinde Bösel:

1. der Dorfpark

Gemeinde Cappeln:

1. der Parkplatz am Markt
2. der Dorfplatz am Kösters Weg

Stadt Cloppenburg:

1. die als Fußgängerzone ausgewiesenen Bereiche der „Mühlenstraße“ und „Lange Straße“
2. der Stadtpark
3. der gesamte Markplatz
4. der Mehrgenerationenpark im Stadion
5. der zentrale Busbahnhof (ZOB) und Busbahnhof am Bahnhof
6. der Bahnhof
7. das gesamte Gelände des Kreishauses, einschließlich des Parkplatzes
8. das gesamte Gelände des Rathauses, einschließlich des Parkplatzes
9. der „Antoniusplatz“
10. die „Bürgermeister-Winkler-Straße“ und der „Rathausweg“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
11. die „Bürgermeister-Heukamp-Straße“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
12. der Parkplatz „Auf dem Hook“

Gemeinde Emstek:

1. der Marktplatz (Am Markt)
2. die Schützenhalle und die Tennishalle an der „Sportallee“
3. der Generationenpark an der „Antoniusstraße“/„Katharinenstraße“

Gemeinde Essen:

1. der Marktplatz
2. der Bahnhof

Stadt Friesoythe:

1. der Stadtpark
2. die „Emsstraße“ und „Huntestraße“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
3. die „Europastraße“ und Straße „Am Bahnhof“, einschließlich aller anliegenden öffentlich zugänglichen Parkplätze
4. alle öffentlich zugänglichen Parkplätze an der Straße „Am Hafen“, „Am Alten Hafen“ und „Weserstraße“
5. der „Hansaplatz“
6. der Innenstadtbereich (Moorstr., Kirchstr., Lange Str., Burgstr. und Burkamp)

Gemeinde Lastrup:

1. der Marktplatz/Parkplatz am Rathaus an der „Schulstraße“

Gemeinde Lindern:

1. der gesamte Marktplatz
2. der Parkplatz an der Vreeser Str. (Festwiese)
3. der Parkplatz an der Kindertagesstätte „Thuiners Gorn“
4. der Bauerngarten

Stadt Löningen:

1. der „Kurt-Schmücker-Platz“ einschließlich der „Poststraße“ und „Röbkenstraße“
2. die Fußgängerzone

Gemeinde Molbergen:

1. der Bürgerpark
2. der Kirchplatz
3. Alter Schützenplatz
4. der Parkplatz am Einkaufszentrum an der Cloppenburger Straße
5. das Schul- und Sportplatzgelände „Hinter dem Dweracker“

Gemeinde Saterland:

1. der Dorfpark in Ramsloh an der „Mootzenstraße“

Die komplette Allgemeinverfügung und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreis Cloppenburg unter: www.lkclp.de

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