Politik

Niedersachsen zeichnet Bürgerengagement aus

„Unbezahlbar und freiwillig” – Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2022

Gemeinsam mit den Sparkassen in Niedersachsen und den VGH Versicherungen lobt die Niedersächsische Landesregierung zum neunzehnten Mal den „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement – Unbezahlbar und freiwillig” aus. Ziel ist, das freiwillige Engagement stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und zu würdigen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich noch bis zum 31. Juli 2022 am Wettbewerb zu beteiligen.

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Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine, Initiativen oder Selbsthilfegruppen, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt, Kirche/religiöse Gemeinschaften oder Soziales engagieren. Es ist aber auch möglich, dass Einzelpersonen oder Vereinigungen von Dritten vorgeschlagen werden.

Preise im Gesamtwert von 30.000,- €

Eine Jury mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern niedersächsischer Institutionen wird die Preisträgerinnen und Preisträger unter den eingereichten Vorschlägen auswählen. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung überreicht Ministerpräsident Stephan Weil gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Vorstands der VGH Versicherungen, Dr. Ulrich Knemeyer, sowie dem Präsidenten des Sparkassenverbands Niedersachsen, Thomas Mang, am 26. November 2022 zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Darüber hinaus lobt der NDR noch einen Ehrenamtspreis aus, der vom Publikum des Senders ermittelt wird. Dieser ist mit 3.000 Euro dotiert.

Die Bewerbungsunterlagen müssen eine Beschreibung des freiwilligen Engagements (maximal zwei Seiten), die Darstellung der Ziele und Zielgruppe, Startzeitpunkt, Anzahl der Engagierten, eventuelle Kooperationspartner sowie die Finanzierung des Projektes enthalten.

Weitere Informationen über den Wettbewerb und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung gibt es auf www.unbezahlbarundfreiwillig.de. Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen gleichfalls per Mail an Christiane.Lamarre@stk.niedersachsen.de oder postalisch an die Niedersächsische Staatskanzlei, „Unbezahlbar und freiwillig”, Planckstraße 2, 30169 Hannover, senden.

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