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Neue Quarantänestrategie im Landkreis Cloppenburg

Der Landkreis passt die Quarantänestrategie den aktuellen Bedingungen an – Es wird nehr Verantwortung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt

Mit drei neuen Allgemeinverfügungen, die ab Montag, 16. November 2020, gültig sind, ändert der Landkreis Cloppenburg seine Quarantänestrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Die wesentlichste Änderung ist, dass ab Montag für positiv getestete Personen und die sogenannten K1 Kontakte, die besonders engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, ab Bekanntwerden des positiven Testergebnisses per Allgemeinverfügung auch ohne Mitteilung des Gesundheitsamtes eine 14-tägige häusliche Quarantäne gilt.

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Eine Möglichkeit, früher entlassen zu werden, gibt es nicht. Außerdem müssen positiv Getestete sofort alle engen Kontakte von sich aus über ihr Testergebnis informieren.

Gleichzeitig konzentriert der Landkreis seine Maßnahmen stärker auf Haushaltsangehörige von Coronafällen, da diese das höchste Infektionsrisiko trifft und es oft nicht möglich ist, sich räumlich abzusondern. Das betrifft vor allem kleine Kinder oder Pflegebedürftige. “Diese Erfahrung wurde in der vergangenen Zeit während der zweiten Pandemiewelle gemacht, weswegen es jetzt noch zielgerichtetere Maßnahmen für diese Personengruppe gibt.” so die Kreisverwaltung

Neue Regeln für diejenigen, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben:

Die engen Kontakte, die mit der positiv getesteten Person im selben Haushalt leben, stehen automatisch und bis auf weiteres unter häuslicher Quarantäne, sobald sie vom Testergebnis erfahren. Testergebnisse aus Schnelltests zählen nicht, da die Fehlerquote zu hoch ist. Nur ein aktueller PCR-Test schafft Handlungssicherheit. Die Personen im selben Hausstand werden vom Gesundheitsamt angerufen und es wird für sie ein Termin für einen für einen Test zum Testzentrum vereinbart.

Auch bei einem negativen Test bleibt die Quarantäne wegen des anhaltenden Infektionsrisikos bestehen. Aufgehoben wird sie genauso wie bei positiv Getesteten, durch einen Anruf des Gesundheitsamtes.

Neue Regeln für positiv Getestete:

Positiv getestete Personen sind ab Montag (16. November 2020) verpflichtet, entsprechend der Vorgaben des Landkreises Cloppenburg unverzüglich Ihre Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1, zu welchen Sie im Rahmen des infektiösen Zeitraums Kontakt hatten, über die bei Ihnen festgestellte Infektion und den Kontakt im infektiösen Zeitraum zu informieren. Die Information kann insbesondere telefonisch weitergegeben werden.

Zur allgemeinen Aufklärung erläutert der Landkreis noch einmal, was unter einem K1-Kontakt zu verstehen ist.

Es handelt sich um:

  • Personen mit mindestens 15-minütigem Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall, z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören Personen aus demselben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung etc.
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer hohen Konzentration von infektiösem Aerosol im Raum ausgesetzt waren (z.B. bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sporttreiben in Innenräumen ohne adäquate Lüftung)
  • Personen nach einem längeren Aufenthalt in einem beengten Raum ohne Mund-Nasen-Bedeckung und regelmäßigem Lüften zusammen mit einem Infizierten.
  • Personen nach engem Kontakt mit einem infizierten unter 1,5 Metern Abstand ohne adäquate Schutzausrüstung.

Der infektiöse Zeitraum wird ab Auftreten der Symptome der Infektion berechnet. Er beginnt zwei Tage vor dem Auftreten der Symptomatik. Sofern sich keine Symptome entwickeln, wird der Beginn anhand des Tags des Abstrichs ermittelt. Dann beginnt der infektiöse Zeitraum zwei Tage vor dem Abstrich-Tag.

Das Gesundheitsamt ruft nach 14 Tagen von sich aus bei den Mitbewohnern der positiv Getesteten an und entlässt die Personen aus der Quarantäne, sofern sie symptomfrei sind. Sonst verlängert sich die Quarantäne um weitere 48 Stunden. Das passiert so lange, bis die Person vollkommen symptomfrei ist.

Wenn man engen Kontakt mit einer Person aus einem anderen Hausstand hatte:

Erfährt man von einem positiven Testergebnis einer Person, mit der man engen Kontakt hatte, die aber in einem anderen Haushalt lebt, muss man sich ebenfalls unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantänezeit beträgt immer 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person. Eine Entlassung aus der Quarantäne durch das Gesundheitsamt erfolgt in diesen Fällen nicht mehr.

Sollten jedoch im Quarantänezeitraum Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Geschmacksverlust auftreten, muss man sich beim Hausarzt melden, der einen Test durchführt. Gleichzeitig ist dann auch eine Meldung beim Bürgertelefon unter 04471-15-555 vorgeschrieben.

Was häusliche Quarantäne bedeutet:

Quarantäne bedeutet, dass es dem betroffenen Personenkreis bis zum Ende der Quarantäne untersagt ist, ihre Wohnung beziehungsweise den alleinig genutzten zugehörigen Garten oder Balkon ohne ausdrückliche Zustimmung des Landkreises Cloppenburg zu verlassen. Ferner ist es ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören.

Bis zum Ende der Quarantäne müssen die betroffenen Personen zweimal täglich, morgens und abends, ihre Körpertemperatur messen und überprüfen. Die Messungen sind schriftlich mit Uhrzeit und Ergebnis zu dokumentieren.

Mit der neuen Quarantänestrategie legt der Landkreis seinen Fokus auf eine Personengruppe, die einem höheren Risiko ausgesetzt ist, nämlich die der Angehörigen. Somit können Testressourcen in Engpässen anderweitig verwendet und gleichzeitig Personal für die Kontaktverfolgung gesichert werden.

Mehr Verantwortung bei den Bürgerinnen und Bürgern

Gleichzeitig legt die Kreisverwaltung mehr Verantwortung in die Hände seiner Bürgerinnen und Bürger und appelliert daran, diese Pflicht gewissenhaft auszuführen. Wer gegen die Maßnahmen verstößt, seine Kontakte nicht ausreichend über das Testergebnis informiert oder die Quarantäne bricht, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Neues Vorgehen bei Entschädigungen für Quarantänezeit

Die K1 Kontakte ab Montag müssen keine Quarantänebescheinigung für einen Entschädigungsantrag beim Gesundheitsamt einbringen. Ersatzweise ist die positiv getestete Person, durch die die Quarantäne ausgelöst wurde, namentlich beim Gesundheitsamt im Entschädigungsantrag zu benennen. Nur so ist eine Zuordnung zu den beim Gesundheitsamt erfassten Falldaten möglich. Vordrucke für den Entschädigungsantrag sind auf der Internetseite des Landkreises abrufbar.

Die neuen Allgemeinverfügungen des Landkreises gelten ab Montag, dem 16. November 2020. Für alle vorher kontaktierten Personen behalten, nach Auskunft des Landkreis Cloppenburg, die alten Regelungen ihre Gültigkeit.

Bei Fragen zur Quarantäne steht das Bürgertelefon unter 04471-15-555 zur Verfügung.


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