Region

Geflügelpest in der Gemeinde Garrel ausgebrochen

Geflügelpest-Ausbruch in einem Putenbetrieb im Landkreis Cloppenburg.

8.100 Puten betroffen

Wie der Landkreis Cloppenburg mitteilt wurde in der Gemeinde Garrel am Dienstag, 20. Dezember 2022 ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 8.100 Puten wird heute (20. Dezember 2022) tierschutzgerecht getötet und im Anschluss geräumt.

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Zuletzt waren im Landkreis Cloppenburg im September zwei Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 39.700 Puten von der Geflügelpest betroffen.

Schutzzone wird eingerichtet

Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis werden ab Mittwoch (21. Dezember 2022, 0.00 Uhr) als Sperrzone eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Als Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) wird das Gebiet um den Seuchenbestand in der Gemeinde Garrel mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in der Gemeinde Garrel und der Stadt Friesoythe. Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) festgelegt. Die Überwachungszone betrifft im Landkreis Cloppenburg Gebiete in den Gemeinden Bösel, Emstek, Garrel, Molbergen sowie den Städten Cloppenburg und Friesoythe.

Geflügelpest hochansteckend

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein.

Bei der hochpathogenen aviären Influenza handelt es sich insofern um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.

Wiedereinstallungsverbot

Der Landkreis Cloppenburg wird ferner eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die aviäre Influenza erlassen. Um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis wird ein Gebiet festgelegt, in dem Geflügelbestände, im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln oder nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung, ab Mittwoch (21. Dezember 2022, 0.00 Uhr) frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden dürfen.

Das Wiedereinstallungsverbotsgebiet umfasst die Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Lastrup, Lindern, Molbergen sowie die Städte Cloppenburg und Friesoythe. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Sehr hohe Geflügeldichte

Die Geflügeldichte beträgt in den betroffenen Gemeinden deutlich mehr als 500 Stück Geflügel pro Quadratkilometer. So beträgt die Geflügeldichte in der Gemeinde Garrel ca. 13.123 Tiere pro Quadratkilometer. Die Eindämmung der Geflügelpest lässt sich nur erreichen, wenn neben der genauen Beachtung der Restriktionen in der festgesetzten Schutzzone und der Überwachungszone und einer konsequenten Bekämpfung festgestellter Seuchenbestände die Populationsdichte in nennenswertem Umfang verringert werden kann. Die dadurch erreichten Abstandsvergrößerungen unter den Beständen erschweren dem Virus, sich weiter auszubreiten.

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