Allgemein

Rathaus wieder für den Publikumsverkehr geöffnet

Die Gemeinde informiert über die eingeschränkte Wiedereröffnung des Rathauses Garrel für den Publikumsverkehr seit dem 31.05.2021.

In der Mitteilung der Verwaltung heißt es: “Vor dem Hintergrund, dass in den letzten Tagen viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens zurückgenommen wurden, hat sich die Gemeinde Garrel entschlossen, das Rathaus Garrel ab dem 31.05.2021 wieder eingeschränkt zu öffnen.”

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Weiterhin gilt der Grundsatz, dass ein persönliches Erscheinen im Rathaus nicht immer erforderlich ist. Viele Angelegenheiten können telefonisch oder per E-Mail geklärt werden, Unterlagen müssen nicht persönlich abgegeben werden, sondern können auch in den Postkasten eingeworfen werden. Grundsätzlich ist daher eine vorherige telefonische Terminabsprache wünschenswert. Sollte eine vorherige telefonische Terminabsprache nicht erfolgt sein, ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Für den Fall eines persönlichen Erscheinens im Rathaus gelten, um die Besucherströme zu lenken und die Abstandsregelungen einzuhalten, folgende Regelungen:

  • Die Besucherinnen und Besucher können über den Seiteneingang (Trauzimmer) in das Gebäude gelangen und melden sich im Trauzimmerbereich an.
  • Es ist nur einzelnen Besucherinnen und Besuchern der Eintritt gestattet. Im Ausnahmefall kann ein/e Dolmetscher/in hinzugezogen werden.
  • Die/Der zuständige Mitarbeiter/in holt die/den Besucher/in im Eingangsbereich ab.
  • Es erfolgt eine Registrierung, damit mögliche Infektionsketten dokumentiert und später zurückverfolgt werden können.
  • Die Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich verpflichtet, innerhalb des Rathauses eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer Atemschutzmaske (FFP2) zu tragen. Einfache Stoffmasken oder Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sind hiervon ausgenommen. Für Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag ist eine Mund-Nasen- Bedeckung (textil oder textilähnlich) ausreichend.
  • Die Bürgerinnen und Bürger haben die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Der Ausgang erfolgt über den Haupteingang, so wird Begegnungsverkehr beim Betreten und Verlassen des Rathauses vermieden. Die Ein- und Ausgänge sind durch zusätzliche Hinweisschilder gekennzeichnet.

Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


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